§ 195 Gerichtskosten
1Im anwaltsgerichtlichen Verfahren, im Verfahren über den Antrag auf Entscheidung des Anwaltsgerichts über die Rüge (
§ 74a Abs. 1) und im Verfahren über den Antrag auf Entscheidung des Anwaltsgerichtshofs gegen die Androhung oder die Festsetzung eines Zwangsgelds (
§ 57 Abs. 3) werden Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis der
Anlage 2 zu diesem Gesetz erhoben.
2Im Übrigen sind die für Kosten in Strafsachen geltenden Vorschriften des
Gerichtskostengesetzes entsprechend anzuwenden.
Frühere Fassungen von § 195 BRAO
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interne Verweise
Zitat in folgenden NormenGesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)
G. v. 09.03.2000 BGBl. I S. 182, 1349; zuletzt geändert durch Artikel 24 G. v. 05.10.2021 BGBl. I S. 4607
Zitate in Änderungsvorschriften2. Justizmodernisierungsgesetz
G. v. 22.12.2006 BGBl. I S. 3416; zuletzt geändert durch Artikel 8b G. v. 12.12.2007 BGBl. I S. 2840
Artikel 8 2. JustizModG Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung ... Gesetzes vom 19. April 2006 (BGBl. I S. 866), wird wie folgt geändert: 1. § 195 wird wie folgt gefasst: „§ 195 Gerichtskosten Im ... folgt geändert: 1. § 195 wird wie folgt gefasst: „§ 195 Gerichtskosten Im anwaltsgerichtlichen Verfahren, im Verfahren über den Antrag ... 4. Dem Gesetz wird folgende Anlage angefügt: „Anlage (zu § 195 Satz 1) Gebührenverzeichnis Gliederung Abschnitt 1 ...
Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Artikel 1 RAuNOBRÄndG Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung ... geändert: a) In der Überschrift wird die Angabe „Anlage (zu § 195 Satz 1)" durch die Angabe „Anlage (zu § 193 Satz 1 und § 195 Satz 1)" ... (zu § 195 Satz 1)" durch die Angabe „Anlage (zu § 193 Satz 1 und § 195 Satz 1)" ersetzt. b) Die Gliederung wird wie folgt geändert: ...
Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2363, 2022 I S. 666
Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1121
Anlage 1 AnwBerRÄndG (zu Artikel 1 Nummer 63) ... Verfahren und im Verfahren bei Anträgen auf anwaltsgerichtliche Entscheidung § 195 Gerichtskosten § 196 Kosten bei Anträgen auf Einleitung des ... der Voraussetzung der Befähigung zum Richteramt Anlage (zu § 193 Satz 1 und § 195 Satz 1 ) ...
Zweites Gesetz zur Umsetzung der Verhältnismäßigkeitsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2018/958) im Bereich öffentlich-rechtlicher Körperschaften
G. v. 17.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 12
Artikel 1 2. VerhmRLUG Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung ... 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe „Anlage (zu § 193 Satz 1 und § 195 Satz 1 ) Gebührenverzeichnis" durch die folgenden Angaben ersetzt: „Anlage 1 ... vor Erlass neuer Berufsreglementierungen Anlage 2 (zu § 193 Satz 1 und § 195 Satz 1 ) Gebührenverzeichnis". 2. In § 59a Absatz 4 Satz 1 werden die ... „der Anlage 1 zu diesem Gesetz" ersetzt. 3. In § 193 Satz 1 und § 195 Satz 1 wird jeweils nach dem Wort „Anlage" die Angabe „2" eingefügt. ...
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