1Die Stimmabgabe kann auch in elektronischer Form erfolgen.
2Dabei müssen die technischen und organisatorischen Abläufe so geregelt werden, dass die Einhaltung der in
§ 1 Satz 3 festgelegten Verfahrensgrundsätze gewährleistet ist.
3Dazu soll ein entsprechend geprüftes und für Wahlen zugelassenes System eingesetzt werden.