Artikel 1h - Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG)

Artikel 1h Änderung des Notfallsanitätergesetzes


Artikel 1h wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 11. April 2017 NotSanG § 32

§ 32 Absatz 2 des Notfallsanitätergesetzes vom 22. Mai 2013 (BGBl. I S. 1348), das durch Artikel 30 des Gesetzes vom 18. April 2016 (BGBl. I S. 886) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Satz 1 werden nach den Wörtern „Eine Person, die" die Wörter „bei Inkrafttreten dieses Gesetzes" gestrichen.

2.
In Satz 2 werden in dem Satzteil vor Nummer 1 die Wörter „bei Inkrafttreten des Gesetzes" gestrichen.

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von Artikel 1h HHVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1h HHVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HHVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fachkräfteeinwanderungsgesetz
G. v. 15.08.2019 BGBl. I S. 1307; zuletzt geändert durch Artikel 7a G. v. 16.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 217
Artikel 40 FachKrEG Änderung des Notfallsanitätergesetzes
... Absatz 3 des Notfallsanitätergesetzes vom 22. Mai 2013 (BGBl. I S. 1348), das zuletzt durch Artikel 1h des Gesetzes vom 4. April 2017 (BGBl. I S. 778 ) geändert worden ist, wird folgender Satz angefügt: „Abweichend von ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed