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§ 20 - Bewertungsgesetz (BewG)

neugefasst durch B. v. 01.02.1991 BGBl. I S. 230; zuletzt geändert durch Artikel 31 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Geltung ab 03.10.1974; FNA: 610-7 Allgemeines Steuerrecht
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§ 20 Ermittlung des Einheitswerts *)



1Die Einheitswerte werden nach den Vorschriften dieses Abschnitts ermittelt. 2Bei der Ermittlung der Einheitswerte ist § 163 der Abgabenordnung nicht anzuwenden; dies gilt nicht für Übergangsregelungen, die die oberste Finanzbehörde eines Landes im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der übrigen Länder trifft.


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Anm. d. Red.: siehe Entscheidung und Maßgaben des BVerfG in B. v. 23. April 2018 (BGBl. I S. 531)





 

Frühere Fassungen von § 20 BewG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 11.04.2018 (30.04.2018)Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 1 BvL 11/14, 1 BvL 12/14, 1 BvL 1/15, 1 BvR 639/11 und 1 BvR 889/12 - (zu den §§ 19, 20, 21, 22, 23, 27, 76, 79 Absatz 5, § 93 Absatz 1 Satz 2 des Bewertungsgesetzes)
vom 23.04.2018 BGBl. I S. 531

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 20 BewG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 20 BewG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BewG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 17 BewG Geltungsbereich
... Maßgabe der jeweiligen Einzelsteuergesetze anzuwenden. (2) Die §§ 18 bis 94, 122 und 125 bis 132 gelten für die Grundsteuer und die §§ 121a und 133 ... für die Gewerbesteuer. (3) Soweit sich nicht aus den §§ 19 bis 150 etwas anderes ergibt, finden neben diesen auch die Vorschriften des Ersten Teils dieses ...
§ 138 BewG Feststellung von Grundbesitzwerten (vom 01.01.2007)
... einzubeziehen ist, wenn der Anteil zusammen mit dem Grundstück genutzt wird. § 20 Satz 2 ist entsprechend anzuwenden. (4) Weist der Steuerpflichtige nach, dass der ...
§ 157 BewG Feststellung von Grundbesitzwerten, von Anteilswerten und von Betriebsvermögenswerten (vom 01.01.2009)
... einzubeziehen ist, wenn der Anteil zusammen mit dem Grundstück genutzt wird. § 20 Satz 2 ist entsprechend anzuwenden. (4) Der Wert von Anteilen an ...
§ 266 BewG Erstmalige Anwendung des Siebenten Abschnitts des Zweiten Teils (vom 21.12.2022)
... 31. Dezember 2024 mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben, soweit sie auf den §§ 19 bis 23, 27, 76, 79 Absatz 5, § 93 Absatz 1 Satz 2 des Bewertungsgesetzes in Verbindung mit ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erbschaftsteuerreformgesetz (ErbStRG)
G. v. 24.12.2008 BGBl. I S. 3018
Artikel 2 ErbStRG Änderung des Bewertungsgesetzes
... einzubeziehen ist, wenn der Anteil zusammen mit dem Grundstück genutzt wird. § 20 Satz 2 ist entsprechend anzuwenden. (4) Der Wert von Anteilen an Kapitalgesellschaften ...

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 1 BvL 11/14, 1 BvL 12/14, 1 BvL 1/15, 1 BvR 639/11 und 1 BvR 889/12 - (zu den §§ 19, 20, 21, 22, 23, 27, 76, 79 Absatz 5, § 93 Absatz 1 Satz 2 des Bewertungsgesetzes)
B. v. 23.04.2018 BGBl. I S. 531
Entscheidung BVerfGE20180410
... - wird die folgende Entscheidungsformel veröffentlicht: 1. Die §§ 19, 20 , 21, 22, 23, 27, 76, 79 Absatz 5, § 93 Absatz 1 Satz 2 des Bewertungsgesetzes in Verbindung ...

Grundsteuer-Reformgesetz (GrStRefG)
G. v. 26.11.2019 BGBl. I S. 1794; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 6 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Artikel 1 GrStRefG Änderung des Bewertungsgesetzes
... 31. Dezember 2024 mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben, soweit sie auf den §§ 19 bis 23, 27, 76, 79 Absatz 5, § 93 Absatz 1 Satz 2 des Bewertungsgesetzes in Verbindung mit ...
Artikel 2 GrStRefG Weitere Änderung des Bewertungsgesetzes
... wie folgt gefasst: „§ 19 (weggefallen)". b) Die Angabe zu § 20 wird wie folgt gefasst: „§ 20 Abweichende Feststellung von ... b) Die Angabe zu § 20 wird wie folgt gefasst: „ § 20 Abweichende Feststellung von Besteuerungsgrundlagen aus Billigkeitsgründen".  ... 3 wird Absatz 2 und die Angabe „§§ 19 bis 150" wird durch die Angabe „ §§ 20 bis 266" ersetzt. 3. § 18 wird wie folgt geändert: a) In ... 95 bis 109, § 31)" gestrichen. 4. § 19 wird aufgehoben. 5. § 20 wird wie folgt gefasst: „§ 20 Abweichende Feststellung von ... 4. § 19 wird aufgehoben. 5. § 20 wird wie folgt gefasst: „ § 20 Abweichende Feststellung von Besteuerungsgrundlagen aus Billigkeitsgründen Bei ...

Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007)
G. v. 13.12.2006 BGBl. I S. 2878
Artikel 18 JStG 2007 Änderung des Bewertungsgesetzes
... einzubeziehen ist, wenn der Anteil zusammen mit dem Grundstück genutzt wird. § 20 Satz 2 ist entsprechend anzuwenden. (4) Weist der Steuerpflichtige nach, dass der ...