§ 21b (aufgehoben)
Frühere Fassungen von § 21b KStG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen
G. v. 20.12.2016 BGBl. I S. 3000; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1682
Artikel 14 AmtsHRLÄndUG Änderung des Körperschaftsteuergesetzes ... für Versicherungen und Pensionsfonds". b) Die Angabe zu § 21b wird gestrichen. 2. § 8b Absatz 7 wird wie folgt geändert: a) Die ... Kapitel Sondervorschriften für Versicherungen und Pensionsfonds". 4. § 21b wird aufgehoben. 5. § 34 wird wie folgt geändert: a) Dem Absatz 5 ...
Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007)
G. v. 13.12.2006 BGBl. I S. 2878
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