§ 2277 (aufgehoben)
Frühere Fassungen von § 2277 BGB
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenPersonenstandsrechtsreformgesetz (PStRG)
G. v. 19.02.2007 BGBl. I S. 122; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 04.07.2008 BGBl. I S. 1188
Artikel 2 PStRG Änderung von Bundesgesetzen (vom 12.07.2008) ... Angaben zu den §§ 2258a und 2258b werden gestrichen. c) Die Angabe zu § 2277 wird wie folgt gefasst: „§ 2277 (weggefallen)". d) Die Angabe zu ... werden gestrichen. c) Die Angabe zu § 2277 wird wie folgt gefasst: „§ 2277 (weggefallen)". d) Die Angabe zu § 2300 wird wie folgt gefasst: ... „oder des Gutsvorstehers" gestrichen. 13. Die §§ 2258a, 2258b und 2277 werden aufgehoben. 14. § 2300 wird wie folgt geändert: a) Die ...
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