Artikel 22 - Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus (EnLABG k.a.Abk.)

G. v. 13.05.2019 BGBl. I S. 706 (Nr. 19); zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3026
Geltung ab 17.05.2019, abweichend siehe Artikel 25
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Artikel 22 Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung


Artikel 22 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 17. Mai 2019 UVPG Anlage 1

Der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. September 2017 (BGBl. I S. 3370) geändert worden ist, wird folgende Nummer 19.12 angefügt:

Nr.VorhabenSp. 1Sp. 2
„19.12Errichtung und Betrieb einer Anbindungsleitung von LNG-Anlagen an das Fernleitungsnetz
im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes, ausgenommen Leitungsanlagen, die den
Bereich eines Werksgeländes nicht überschreiten, mit
  
19.12.1einer Länge von mehr als 40 km und einem Durchmesser von mehr als 800 mm,X 
19.12.2einer Länge von mehr als 40 km und einem Durchmesser von 300 mm bis zu 800 mm, A
19.12.3einer Länge von 5 km bis 40 km und einem Durchmesser von mehr als 300 mm, A
19.12.4einer Länge von weniger als 5 km und einem Durchmesser von mehr als 300 mm. S".


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Zitierungen von Artikel 22 Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 22 EnLABG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EnLABG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
B. v. 18.03.2021 BGBl. I S. 540
Bekanntmachung UVPGNB 2021
... vom 8. September 2017 (BGBl. I S. 3370), 28. den am 17. Mai 2019 in Kraft getretenen Artikel 22 des Gesetzes vom 13. Mai 2019 (BGBl. I S. 706 ), 29. den am 18. Dezember 2019 in Kraft getretenen Artikel 2 des Gesetzes vom 12. ...

Gesetz zur Einführung eines Bundes-Klimaschutzgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2513
Artikel 2 KSGEG Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), das zuletzt durch Artikel 22 des Gesetzes vom 13. Mai 2019 (BGBl. I S. 706 ) geändert worden ist, wird folgende Nummer 2.13 angefügt:  ...


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