§ 24 Maßregeln nach Feststellung von Salmonellen
Sind in einem Hähnchenmastbetrieb Salmonellen der Kategorie 1 festgestellt worden, gilt
§ 10 Absatz 1 entsprechend.
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interne Verweise§ 36 GflSalmoV Ordnungswidrigkeiten (vom 17.11.2023) ... mitteilt, 8. entgegen § 10 Absatz 1 Satz 1, auch in Verbindung mit § 15 oder § 24 , oder entgegen § 20 Absatz 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2, Hühner oder Eier ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der Hühner-Salmonellen-Verordnung
V. v. 17.01.2014 BGBl. I S. 50
Artikel 1 1. HühnSalmVÄndV ... die Angabe „Verordnung (EU) Nr. 200/2012" ersetzt. 19. In § 28 wird das Wort „Masthähnchenbetrieb" durch das Wort ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Geflügel-Salmonellen-Verordnung
V. v. 04.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 306
Artikel 1 2. GflSalmoVÄndV Änderung der Geflügel-Salmonellen-Verordnung ... 22 Amtliche Untersuchung § 23 Maßregeln nach Feststellung von Salmonellen § 24 Aufhebung der Maßregeln § 25 Abschnitt 6 ... der Salmonellen Maßnahmen nach Absatz 1 anordnen." 24. Der bisherige § 24 wird § 21 und wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt ... Verordnung (EU) Nr. 200/2012 durchführen." 28. Der bisherige § 28 wird § 24 und wie folgt gefasst: „§ 24 Maßregeln nach Feststellung von ... 28. Der bisherige § 28 wird § 24 und wie folgt gefasst: „ § 24 Maßregeln nach Feststellung von Salmonellen Sind in einem ... b) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Die Maßnahmen nach § 24 sind nicht mehr anzuwenden, sofern die Salmonellen der Kategorie 1 im Sinne des Absatzes 2 ... „8. entgegen § 10 Absatz 1 Satz 1, auch in Verbindung mit § 15 oder § 24 , oder entgegen § 20 Absatz 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2, Hühner oder Eier ...
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