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§ 2 - Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für den Bereich des Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetzes und des Funkanlagengesetzes (EMVG-FuAG-BGebV)
Die Höhe der Gebühren und Auslagen für gebührenfähige Leistungen richtet sich nach den Gebührenverzeichnissen in den Anlagen 1bis5 zu dieser Verordnung.