Artikel 2 - Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz (GKV-FKG)

Artikel 2 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. April 2020 KVLG 1989 § 1, § 17, § 34

Das Zweite Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte vom 20. Dezember 1988 (BGBl. I S. 2477, 2557), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 21. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2913) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 1 Satz 4 werden die Wörter „und 4 Absatz 4 Satz 1" durch ein Komma und die Wörter „4 Absatz 4, § 4a Absatz 2 und 4 Nummer 5" ersetzt.

2.
In § 17 Satz 3 werden die Wörter „Achten Titels" durch die Wörter „Dritten und Vierten Titels" ersetzt.

3.
In § 34 Absatz 1 Satz 3 wird die Angabe „§§ 171f und 172" durch die Angabe „§§ 162 und 163" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 2 GKV-FKG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 GKV-FKG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GKV-FKG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Siebtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 12.06.2020 BGBl. I S. 1248; zuletzt geändert durch Artikel 4c G. v. 23.03.2022 BGBl. I S. 482
Artikel 14 7. SGBIVuaÄndG Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
... Krankenversicherung der Landwirte vom 20. Dezember 1988 (BGBl. I S. 2477, 2557), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. März 2020 (BGBl. I S. 604 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 2 Absatz 1 Nummer ...


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