Artikel 30 - Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKMoG k.a.Abk.)

Artikel 30 Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen


Artikel 30 ändert mWv. 1. Dezember 2021 GWB § 46

(FNA 703-5)

In § 46 Absatz 2a und 2b des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 5 Absatz 3 des Gesetzes vom 9. März 2021 (BGBl. I S. 327) geändert worden ist, werden jeweils die Wörter „§ 121 Absatz 2 des Telekommunikationsgesetzes" durch die Wörter „§ 195 Absatz 2 des Telekommunikationsgesetzes" ersetzt.



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