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§ 31 - Beurkundungsgesetz (BeurkG)

G. v. 28.08.1969 BGBl. I S. 1513; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 10.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 320
Geltung ab 01.01.1970; FNA: 303-13 Notare, Rechtsanwälte, Rechtsberater; Beurkundung
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§ 31 Ausschluss der elektronischen Niederschrift



Über die Errichtung einer Verfügung von Todes wegen soll keine elektronische Niederschrift aufgenommen werden.



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Frühere Fassungen von § 31 BeurkG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 29.12.2025Artikel 3 Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung
vom 10.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 320

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 31 BeurkG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 31 BeurkG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BeurkG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 33 BeurkG Besonderheiten beim Erbvertrag (vom 29.12.2025)
... einem Erbvertrag gelten die §§ 30 bis 32 entsprechend auch für die Erklärung des anderen ...
 
Zitat in folgenden Normen

Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG)
G. v. 05.07.2021 BGBl. I S. 3338; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1166
Anlage DiRUG zu Artikel 4 Nummer 17 Inhaltsübersicht
... § 29 Zeugen, zweiter Notar § 30 Übergabe einer Schrift § 31 (weggefallen) § 32 Sprachunkundige § 33 Besonderheiten beim Erbvertrag § 34 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung
G. v. 10.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 320
Artikel 3 ElPräsBeurkG Änderung des Beurkundungsgesetzes
... Angabe ersetzt: „§ 16d (weggefallen)". d) Die Angabe zu § 31 wird durch die folgende Angabe ersetzt: „§ 31 Ausschluss der ... d) Die Angabe zu § 31 wird durch die folgende Angabe ersetzt: „ § 31 Ausschluss der elektronischen Niederschrift". e) Nach der Angabe zu § 40a ... Niederschrift" durch die Angabe „beiden Niederschriften" ersetzt. 13. § 31 wird durch den folgenden § 31 ersetzt: „§ 31 Ausschluss der ... „beiden Niederschriften" ersetzt. 13. § 31 wird durch den folgenden § 31 ersetzt: „§ 31 Ausschluss der elektronischen Niederschrift  ... ersetzt. 13. § 31 wird durch den folgenden § 31 ersetzt: „ § 31 Ausschluss der elektronischen Niederschrift Über die Errichtung einer ...