§ 308 Absatz 1 gilt für die Bekanntmachung des Spaltungsplans oder seines Entwurfs entsprechend.
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G. v. 22.02.2023 BGBl. 2023 I Nr. 51
Artikel 1 UmwRLUG Änderung des Umwandlungsgesetzes ... erforderlich. (4) Der Spaltungsplan muss notariell beurkundet werden. § 323 Bekanntmachung des Spaltungsplans § 308 Absatz 1 gilt für die Bekanntmachung ... nimmt den Spaltungsbericht, den Prüfungsbericht und etwaige Stellungnahmen nach § 323 in Verbindung mit § 308 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 zur Kenntnis, bevor sie die Zustimmung zum ... 317 bis 321 werden die §§ 351 bis 354. 67. Die bisherigen §§ 322 bis 325 werden aufgehoben. 68. Folgender § 355 wird angefügt: ...