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§ 39 - Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die Treibhausgasquote (37. BImSchV)

V. v. 17.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 131
Geltung ab 20.04.2024; FNA: 2129-8-37-1 Umweltschutz
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§ 39 Mitteilungen und Berichte über Kontrollen



1Zertifizierungsstellen müssen der zuständigen Behörde jede Vor-Ort-Kontrolle so rechtzeitig ankündigen, dass eine Begleitung durch die zuständige Behörde möglich ist. 2Nach Abschluss jeder Kontrolle müssen die Zertifizierungsstellen einen Bericht erstellen, der insbesondere das Ergebnis der Kontrolle enthält. 3Der Bericht ist der zuständigen Behörde elektronisch zu übermitteln.

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Zitierungen von § 39 37. BImSchV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 39 37. BImSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 37. BImSchV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 35 37. BImSchV Widerruf der Anerkennung
... ist oder 2. die Zertifizierungsstelle ihre Pflichten nach den §§ 37 bis 41 nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt.  ...
§ 38 37. BImSchV Kontrolle von Schnittstellen und Lieferanten
... genannten Voraussetzungen nicht mehr erfüllt werden, insbesondere auf Grund der Berichte nach § 39 Satz 2 , 1. bestimmen, dass eine Schnittstelle in kürzeren Abständen kontrolliert ...
§ 40 37. BImSchV Weitere Berichte und Mitteilungen
... Zertifikates, folgende Dokumente elektronisch übermitteln: 1. die Berichte nach § 39 Satz 2 und 2. die Zertifikate, die nach § 25 ausgestellt wurden. (2) ...
§ 41 37. BImSchV Aufbewahrung, Umgang mit Informationen
... Zertifizierungsstellen müssen die Berichte nach § 39 Satz 2 zehn Jahre ab dem Datum ihrer jeweiligen Erstellung und die Kopien der Zertifikate, die sie auf ... ab dem Datum der Ausstellung des jeweiligen Zertifikates aufbewahren. Die Berichte nach § 39 Satz 2 und die Kopien der Zertifikate sind nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist unverzüglich, bei ...
§ 44 37. BImSchV Register für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs
... zur Nachweisführung nach dieser Verordnung, 8. Daten zu den Berichten nach § 39 Satz 2 und § 41 Absatz 2, 9. Daten zu den Nachweispflichtigen bei Vorlage der Nachweise ...
§ 51 37. BImSchV Muster und Vordrucke
... die Zertifikate nach § 26, 2. für die Mitteilungen und Berichte nach den §§ 39 und 40, 3. für die Nachweise nach § 17 und 4. für die ...