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§ 3b - Bundesarchivgesetz (BArchG)

neugefasst durch B. v. 06.09.2021 BGBl. I S. 4122; zuletzt geändert durch Artikel 26 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2759
Geltung ab 16.03.2017; FNA: 224-28 Allgemeine Kulturpflege, Kulturschutz und Archivwesen
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§ 3b Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Stasi-Unterlagen-Gesetz



1Das Bundesarchiv erfasst, verwahrt, verwaltet und verwendet die in ihrem Gesamtbestand zu erhaltenden Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes als Archivgut des Bundes nach Maßgabe des Stasi-Unterlagen-Gesetzes. 2Soweit das Stasi-Unterlagen-Gesetz nicht entgegensteht, unterfallen die Stasi-Unterlagen den archivrechtlichen Bestimmungen des Bundes.



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Frühere Fassungen von § 3b BArchG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 17.06.2021Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Bundesarchivgesetzes, des Stasi-Unterlagen-Gesetzes und zur Einrichtung einer oder eines SED-Opferbeauftragten
vom 09.04.2021 BGBl. I S. 750

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 3b BArchG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3b BArchG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BArchG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Bundesarchivgesetzes, des Stasi-Unterlagen-Gesetzes und zur Einrichtung einer oder eines SED-Opferbeauftragten
G. v. 09.04.2021 BGBl. I S. 750
Artikel 1 OpfBGEG Änderung des Bundesarchivgesetzes
... Wörter „betroffene Personen" ersetzt. 4. Nach § 3a wird folgender § 3b eingefügt: „§ 3b Wahrnehmung der Aufgaben nach dem ... ersetzt. 4. Nach § 3a wird folgender § 3b eingefügt: „ § 3b Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Stasi-Unterlagen-Gesetz Das Bundesarchiv erfasst, ...