§ 41 (aufgehoben)
Frühere Fassungen von § 41 LFGB
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise§ 57c LFGB Überwachung (vom 01.10.2017) ... §§ 38 bis 49a gelten für die Überwachungsmaßnahmen nach den aufgrund des § 57a oder ...
Zitat in folgenden NormenMilch- und Margarinegesetz
G. v. 25.07.1990 BGBl. I S. 1471; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 22 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2752
§ 5 MilchMargG Überwachung; Monitoring (vom 25.03.2009) ... der Vorschriften dieses Gesetzes erfolgt nach Maßgabe der Bestimmungen der §§ 38 bis 48 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches auch insoweit, als die Vorschriften dieses ...
Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung (Tier-LMÜV)
neugefasst durch B. v. 03.09.2018 BGBl. I S. 1358, 1844; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 129
§ 10 Tier-LMÜV Rückstandsüberwachung (vom 30.06.2020) ... aus einem Erzeugerbetrieb oder einem Viehhandels- oder Transportunternehmen eine Anordnung nach § 41 Abs. 3 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches erlassen worden ist, hat die zuständige Behörde über einen Zeitraum von mindestens ... (5) Wenn gegen das Ergebnis der Untersuchung einer amtlichen Probe nach Absatz 1 oder nach § 41 Abs. 3 oder 5 Satz 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches auf Grund des Ergebnisses der Untersuchung einer nach § 43 Abs. 1 Satz 2 des Lebensmittel- ...
Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung
neugefasst durch B. v. 08.07.2009 BGBl. I S. 1768; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 02.01.2023 BGBl. I Nr. 3
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Anpassung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon
G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1934
Gesetz zur Bereinigung des Bundesrechts im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
G. v. 13.04.2006 BGBl. I S. 855
Gesetz zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung
G. v. 27.06.2017 BGBl. I S. 1966, 2022 BGBl. I S. 15; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 20.05.2021 BGBl. I S. 1194
Verordnung zur Änderung der Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung und der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken sowie zur Aufhebung der Verordnung über das Verbot der Verwendung bestimmter Stoffe bei der Herstellung von Arzneimitteln zur Anwendung bei Tieren
V. v. 16.03.2009 BGBl. I S. 510, 740
Artikel 1 PharmStVuaÄndV Änderung der Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung ... wird wie folgt gefasst: „*) Amtlicher Hinweis: Stoff im Sinne des § 41 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 LFGB." 3. Anlage 2 wird wie folgt geändert: ... wird wie folgt gefasst: „*) Amtlicher Hinweis: Stoff im Sinne des § 41 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 LFGB." 4. In Anlage 3 wird die Fußnote wie folgt ... wie folgt gefasst: „*) Amtlicher Hinweis: Stoff im Sinne des § 41 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 ...
Viertes Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften
G. v. 27.07.2021 BGBl. I S. 3274
Artikel 1 4. LFGBuaÄndG Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches ... Absatz 6 Satz 1 Nummer 2 bis 9 zuständigen Behörden". j) Die Angabe zu § 41 wird wie folgt gefasst: „§ 41 (weggefallen)". k) Nach der ... j) Die Angabe zu § 41 wird wie folgt gefasst: „ § 41 (weggefallen) ". k) Nach der Angabe zu § 43 wird folgende Angabe eingefügt: ... 1" durch die Wörter „nach Absatz 2a Satz 1" und wird die Angabe „des § 41 " durch die Wörter „der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2090" ersetzt. ... 2. ein Inverkehrbringer mit Sitz im Inland nicht erkennbar ist." 29. § 41 wird aufgehoben. 30. § 42 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 ... folgt geändert: a) In Absatz 1 wird im einleitenden Satzteil die Angabe „ §§ 41 bis 43" durch die Angabe „§§ 42 bis 43a sowie der Delegierten Verordnung (EU) ...
Zweites Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften
G. v. 27.07.2011 BGBl. I S. 1608
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