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§ 43 - Geldwäschegesetz (GwG)
Artikel 1 G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1822 (Nr. 39); zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 21 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Geltung ab 26.06.2017; FNA: 7613-3 Geldwäsche
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Geltung ab 26.06.2017; FNA: 7613-3 Geldwäsche
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§ 43 Meldepflicht von Verpflichteten, Verordnungsermächtigung
(1) 1Liegen Tatsachen vor, die darauf hindeuten, dass
- 1.
- ein Vermögensgegenstand, der mit einer Geschäftsbeziehung, einem Maklergeschäft oder einer Transaktion im Zusammenhang steht, aus einer strafbaren Handlung stammt, die eine Vortat der Geldwäsche darstellen könnte,
- 2.
- ein Geschäftsvorfall, eine Transaktion oder ein Vermögensgegenstand im Zusammenhang mit Terrorismusfinanzierung steht oder
- 3.
- der Vertragspartner seine Pflicht nach § 11 Absatz 6 Satz 3, gegenüber dem Verpflichteten offenzulegen, ob er die Geschäftsbeziehung oder die Transaktion für einen wirtschaftlich Berechtigten begründen, fortsetzen oder durchführen will, nicht erfüllt hat,
(2) 1Abweichend von Absatz 1 sind Verpflichtete nach § 2 Absatz 1 Nummer 10 und 12 nicht zur Meldung verpflichtet, wenn sich der meldepflichtige Sachverhalt auf Informationen bezieht, die sie im Rahmen von Tätigkeiten der Rechtsberatung oder Prozessvertretung erhalten haben. 2Die Meldepflicht bleibt jedoch bestehen, wenn der Verpflichtete weiß, dass der Vertragspartner die Rechtsberatung oder Prozessvertretung für den Zweck der Geldwäsche, der Terrorismusfinanzierung oder einer anderen Straftat genutzt hat oder nutzt, oder ein Fall des Absatzes 6 vorliegt.
(3) Ein Mitglied der Führungsebene eines Verpflichteten hat eine Meldung nach Absatz 1 an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen abzugeben, wenn
- 1.
- der Verpflichtete über eine Niederlassung in Deutschland verfügt und
- 2.
- der zu meldende Sachverhalt im Zusammenhang mit einer Tätigkeit der deutschen Niederlassung steht.
(4) 1Wenn ein nach Absatz 1 gegenüber der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen gemeldeter Sachverhalt zugleich die für eine Anzeige nach § 261 Absatz 8 des Strafgesetzbuches erforderlichen Angaben enthält, gilt die Meldung zugleich als Selbstanzeige im Sinne von § 261 Absatz 8 des Strafgesetzbuches. 2Die Pflicht zur Meldung nach Absatz 1 schließt die Freiwilligkeit der Anzeige nach § 261 Absatz 8 des Strafgesetzbuches nicht aus.
(5) 1Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen kann im Benehmen mit Aufsichtsbehörden typisierte Transaktionen bestimmen, die stets nach Absatz 1 zu melden sind. 2Sie kann im Benehmen mit Strafverfolgungsbehörden, Aufsichtsbehörden und sonstigen Behörden nach diesem Gesetz auch typisierte Transaktionen bestimmen, die nicht von der Meldepflicht nach Absatz 1 erfasst sind. 3§ 30 Absatz 2 Satz 9 gilt entsprechend.
(6) Das Bundesministerium der Finanzen kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates Sachverhalte bei Erwerbsvorgängen nach § 1 des Grunderwerbsteuergesetzes bestimmen, die von Verpflichteten nach § 2 Absatz 1 Nummer 10 und 12 stets nach Absatz 1 zu melden sind.
Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen G. v. 13. November 2023 BGBl. 2023 I Nr. 311 m.W.v. 18. November 2023
Frühere Fassungen von § 43 GwG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 18.11.2023 | Artikel 1 Gesetz zur Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen vom 13.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 311 |
aktuell vorher | 01.08.2021 | Artikel 1 Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz vom 25.06.2021 BGBl. I S. 2083 |
aktuell vorher | 18.03.2021 | Artikel 5 Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche vom 09.03.2021 BGBl. I S. 327 |
aktuell vorher | 01.01.2020 | Artikel 1 Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie vom 12.12.2019 BGBl. I S. 2602 |
aktuell | vor 01.01.2020 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 43 GwG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 43 GwG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GwG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 GwG Begriffsbestimmungen (vom 15.12.2023)
... und von Terrorismusfinanzierung sorgfältig beachtet, 2. Tatsachen nach § 43 Absatz 1 dem Vorgesetzten oder dem Geldwäschebeauftragten, sofern ein Geldwäschebeauftragter ...
§ 3 GwG Wirtschaftlich Berechtigter (vom 01.08.2021)
... Wenn auch nach Durchführung umfassender Prüfungen und ohne dass Tatsachen nach § 43 Absatz 1 vorliegen von der meldepflichtigen Vereinigung nach § 20 Absatz 1 kein wirtschaftlich ...
§ 6 GwG Interne Sicherungsmaßnahmen (vom 01.01.2020)
... nach den §§ 10 bis 17, c) die Erfüllung der Meldepflicht nach § 43 Absatz 1 , d) die Aufzeichnung von Informationen und die Aufbewahrung von Dokumenten nach § ...
§ 7 GwG Geldwäschebeauftragter (vom 01.01.2020)
... zu berichten. Soweit der Geldwäschebeauftragte die Erstattung einer Meldung nach § 43 Absatz 1 beabsichtigt oder ein Auskunftsersuchen der Zentralstelle für ...
§ 8 GwG Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht (vom 28.12.2022)
... Begründung des Bewertungsergebnisses eines Sachverhalts hinsichtlich der Meldepflicht nach § 43 Absatz 1 . Die Aufzeichnungen nach Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a schließen ...
§ 15 GwG Verstärkte Sorgfaltspflichten, Verordnungsermächtigung (vom 01.01.2020)
... können und um gegebenenfalls prüfen zu können, ob die Pflicht zu einer Meldung nach § 43 Absatz 1 vorliegt, und 2. die der Transaktion zugrunde liegende Geschäftsbeziehung, soweit ...
§ 16a GwG Verbot der Barzahlung beim Erwerb von Immobilien (vom 28.12.2022)
... innerhalb einer angemessenen Frist aufgefordert hat und 2. in dem Fall, in dem er nach § 43 Absatz 1 zu einer Meldung verpflichtet ist, diese Meldung abgegeben hat und § 46 dem mit der ...
§ 23a GwG Meldung von Unstimmigkeiten an die registerführende Stelle (vom 28.12.2022)
... Angaben und Erkenntnissen über die wirtschaftlich Berechtigten feststellen. § 43 Absatz 2 gilt entsprechend. Die Aufsichtsbehörden, die Behörde nach § 25 Absatz 6 ...
§ 28 GwG Aufgaben, Aufsicht und Zusammenarbeit (vom 18.11.2023)
... Stellen, 7. die Rückmeldung an den Verpflichteten, der eine Meldung nach § 43 Absatz 1 abgegeben hat, 8. die Durchführung von strategischen Analysen und Erstellung von ...
§ 30 GwG Analyse von Meldungen und Informationen (vom 18.11.2023)
... Informationen entgegenzunehmen und zu verarbeiten: 1. Meldungen von Verpflichteten nach § 43 sowie Meldungen von Aufsichtsbehörden nach § 44, 2. Mitteilungen von ... Finanztransaktionsuntersuchungen ist befugt, unabhängig vom Vorliegen einer Meldung nach den §§ 43 und 44 Analysen durchzuführen, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ...
§ 32 GwG Datenübermittlungsverpflichtung an inländische öffentliche Stellen (vom 18.11.2023)
... Meldungen nach § 43 Absatz 1 , § 44 sind von der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen unverzüglich ...
§ 33 GwG Datenaustausch mit Mitgliedstaaten der Europäischen Union (vom 01.08.2021)
... Geht bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen eine Meldung nach § 43 Absatz 1 ein, die die Zuständigkeit eines anderen Mitgliedstaates betrifft, so leitet sie diese ...
§ 35 GwG Datenübermittlung im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit (vom 01.08.2021)
... Geht bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen eine Meldung nach § 43 Absatz 1 ein, die die Zuständigkeit eines anderen Staates betrifft, so kann sie diese Meldung umgehend ...
§ 41 GwG Rückmeldung an Verpflichtete und Behörden (vom 18.11.2023)
... für Finanztransaktionsuntersuchungen bestätigt dem Verpflichteten, der eine Meldung nach § 43 Absatz 1 durch elektronische Datenübermittlung abgegeben hat, unverzüglich den Eingang seiner ...
§ 44 GwG Meldepflicht von Aufsichtsbehörden (vom 01.08.2021)
... gilt nicht, wenn Verpflichtete nach § 2 Absatz 1 Nummer 10 und 12 gemäß § 43 Absatz 2 nicht zur Meldung verpflichtet sind und daher von einer Meldung abgesehen haben. (2) ...
§ 45 GwG Form der Meldung, Registrierungspflicht, Ausführung durch Dritte, Verordnungsermächtigung (vom 01.01.2020)
... Die Meldung nach § 43 Absatz 1 oder § 44 hat elektronisch zu erfolgen. Verpflichtete nach § 2 Absatz 1 haben ... ist der amtliche Vordruck zu verwenden. (4) Bei Erfüllung der Meldepflicht nach § 43 Absatz 1 kann ein Verpflichteter entsprechend § 6 Absatz 7 auf Dritte zurückgreifen. ... ohne Zustimmung des Bundesrates nähere Bestimmungen über die Form der Meldung nach § 43 Absatz 1 oder § 44 erlassen. Von Absatz 1 und den Regelungen einer Rechtsverordnung nach ...
§ 46 GwG Durchführung von Transaktionen (vom 18.11.2023)
... Eine Transaktion, wegen der eine Meldung nach § 43 Absatz 1 erfolgt ist, darf frühestens durchgeführt werden, wenn 1. dem Verpflichteten ... ein Aufschub der Transaktion, bei der Tatsachen vorliegen, die auf einen Sachverhalt nach § 43 Absatz 1 hindeuten, nicht möglich oder könnte durch den Aufschub die Verfolgung einer ... behindert werden, so darf die Transaktion durchgeführt werden. Die Meldung nach § 43 Absatz 1 ist vom Verpflichteten unverzüglich ...
§ 47 GwG Verbot der Informationsweitergabe, Verordnungsermächtigung (vom 27.06.2020)
... nicht in Kenntnis setzen von 1. einer beabsichtigten oder erstatteten Meldung nach § 43 Absatz 1 , 2. einem Ermittlungsverfahren, das aufgrund einer Meldung nach § 43 Absatz 1 ... nach § 43 Absatz 1, 2. einem Ermittlungsverfahren, das aufgrund einer Meldung nach § 43 Absatz 1 eingeleitet worden ist, und 3. einem Auskunftsverlangen nach § 30 Absatz 3 Satz ... als die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen, die Kenntnis von einer nach § 43 Absatz 1 abgegebenen Meldung erlangt haben, diese Informationen nicht weitergeben an 1. den ...
§ 48 GwG Freistellung von der Verantwortlichkeit (vom 01.08.2021)
... Wer Sachverhalte nach § 43 meldet oder eine Strafanzeige nach § 158 der Strafprozessordnung erstattet, darf deshalb ... (2) Absatz 1 gilt auch, wenn 1. ein Beschäftigter einen Sachverhalt nach § 43 Absatz 1 seinem Vorgesetzten meldet oder einer Stelle meldet, die unternehmensintern für die ...
§ 49 GwG Informationszugang und Schutz der meldenden Beschäftigten (vom 01.01.2020)
... Ist die Analyse aufgrund eines nach § 43 gemeldeten Sachverhalts noch nicht abgeschlossen, so kann die Zentralstelle für ... Auskunft, so macht sie die personenbezogenen Daten der Einzelperson, die die Meldung nach § 43 Absatz 1 abgegeben hat, unkenntlich. (2) Ist die Analyse aufgrund eines nach § 43 ... Absatz 1 abgegeben hat, unkenntlich. (2) Ist die Analyse aufgrund eines nach § 43 gemeldeten Sachverhalts abgeschlossen, aber nicht an die Strafverfolgungsbehörde ... der Auskunft macht sie personenbezogene Daten der Einzelperson, die eine Meldung nach § 43 Absatz 1 abgegeben hat oder die einem Auskunftsverlangen der Zentralstelle für ... diesem Fall gilt Absatz 2 entsprechend. (4) Steht die Person, die eine Meldung nach § 43 Absatz 1 abgegeben hat oder die dem Verpflichteten intern einen solchen Sachverhalt gemeldet hat, in einem ... entstehen. (5) Einer Person, die aufgrund der Abgabe einer Meldung nach § 43 Absatz 1 oder aufgrund der internen Meldung eines solchen Sachverhalts an den Verpflichteten entgegen dem ...
§ 55 GwG Zusammenarbeit mit anderen Behörden (vom 01.07.2021)
... geschützt werden oder b) ein Berufsgeheimnis gemäß § 43 Absatz 2 Satz 1 greift, 3. die Anhängigkeit eines Ermittlungsverfahrens, einer Untersuchung oder ...
§ 56 GwG Bußgeldvorschriften (vom 01.08.2021)
... Weisung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nachkommt, 69. entgegen § 43 Absatz 1 eine Meldung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig abgibt, ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot
Stammnormen
Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien (GwGMeldV-Immobilien)V. v. 20.08.2020 BGBl. I S. 1965
Zitat in folgenden Normen
Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien (GwGMeldV-Immobilien)
V. v. 20.08.2020 BGBl. I S. 1965
§ 1 GwGMeldV-Immobilien Regelungsbereich
... von Verpflichteten nach § 2 Absatz 1 Nummer 10 und 12 des Geldwäschegesetzes stets nach § 43 Absatz 1 des Geldwäschegesetzes zu melden sind. Sie begründet für diese Verpflichteten keine ...
Prüfungsberichteverordnung (PrüfV)
V. v. 19.07.2017 BGBl. I S. 2846; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 19.03.2020 BGBl. I S. 529
Anlage PrüfV (zu § 43b Absatz 9) Erfassungsbogen für die Darstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (vom 01.01.2020)
...
22. § 9 (i. V. m. § 5 Abs. 3 GwG) Durchführung von gruppenweiten
Pflichten
23. § 43 GwG i. V. m. § 47 Abs. 1
bis 4 GwG, § 54 Abs. 3 Satz 2 VAG
Durchführung des ...
Prüfungsberichtsverordnung (PrüfbV)
V. v. 11.06.2015 BGBl. I S. 930; zuletzt geändert durch Artikel 28 G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1568
Anlage 5 PrüfbV (zu § 27) Erfassungsbogen gemäß § 27 PrüfbV (vom 24.01.2018)
...
22. § 9 i. V. m. § 5 Abs. 3 GwG Durchführung von gruppenweiten Pflichten
23. § 43 GwG i. V. m. § 47
Abs. 1 bis 4 GwG
Durchführung des Verdachtsmeldeverfahrens ...
Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
Artikel 1 G. v. 01.04.2015 BGBl. I S. 434; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 119
§ 53 VAG Interne Sicherungsmaßnahmen (vom 01.01.2020)
... der Informationen diese für die Beurteilung der Frage benötigt, ob ein Sachverhalt nach § 43 Absatz 1 des Geldwäschegesetzes der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zu melden oder eine Strafanzeige nach ...
§ 54 VAG Allgemeine Sorgfaltspflichten in Bezug auf den Bezugsberechtigten (vom 26.06.2017)
... Maßgabe des § 8 des Geldwäschegesetzes aufzuzeichnen und aufzubewahren. § 43 Absatz 1 des Geldwäschegesetzes ist entsprechend ...
Wertpapierinstituts-Prüfungsberichtsverordnung (WpIPrüfbV)
V. v. 07.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 350
Anlage 3 WpIPrüfbV (zu §§ 27, 40) Erfassungsbogen nach § 27 WpIPrüfbV
...
22. § 9 i. V. m. § 5 Absatz 3 GwG Durchführung von gruppenweiten Pflichten
23. § 43 i. V. m. § 47 Absatz 1 bis 4
GwG
Durchführung des Verdachtsmeldeverfahrens (ein
...
Zahlungsinstituts-Prüfungsberichtsverordnung (ZahlPrüfbV)
V. v. 15.10.2009 BGBl. I S. 3648; zuletzt geändert durch Artikel 25 G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
Anlage 2 ZahlPrüfbV (zu § 16 Absatz 9) Erfassungsbogen für die Darstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (vom 20.12.2018)
...
22. § 9 i. V. m. § 5 Abs. 3 GwG Durchführung von gruppenweiten
Pflichten
23. § 43 GwG i. V. m. § 47 Abs. 1 bis 4
GwG
Durchführung des Verdachtsmeldeverfahrens
...
Verordnung zur Änderung der Zahlungsinstituts-Prüfungsberichtsverordnung
V. v. 13.12.2018 BGBl. I S. 2468
Anhang ZahlPrüfbVÄndV (zu Artikel 1 Nummer 31)
...
22. § 9 i. V. m. § 5 Abs. 3 GwG Durchführung von gruppenweiten
Pflichten
23. § 43 GwG i. V. m. § 47 Abs. 1 bis 4
GwG
Durchführung des Verdachtsmeldeverfahrens
...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
G. v. 13.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 311
Artikel 1 FIURiskASG Änderung des Geldwäschegesetzes
... des § 44 dieses Gesetzes und des § 31b Absatz 2 der Abgabenordnung." 11. § 43 wird wie folgt geändert: a) Dem Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: ...
Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2602
Artikel 1 GwRLÄndG Änderung des Geldwäschegesetzes
... die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen". f) Der Angabe zu § 43 werden ein Komma und das Wort „Verordnungsermächtigung" angefügt. ... auch nach Durchführung umfassender Prüfungen und ohne dass Tatsachen nach § 43 Absatz 1 vorliegen von der meldepflichtigen Vereinigung nach § 20 Absatz 1 kein wirtschaftlich ... stehenden Angaben und Erkenntnissen über die wirtschaftlich Berechtigten feststellen. § 43 Absatz 2 gilt entsprechend. Zuständige Behörden nach § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe ... „§ 30 Absatz 1 der Abgabenordung steht dem nicht entgegen." 33. § 43 wird wie folgt geändert: a) Der Überschrift wird ein Komma und das Wort ... Absatz 4 eingefügt: „(4) Bei Erfüllung der Meldepflicht nach § 43 Absatz 1 kann ein Verpflichteter entsprechend § 6 Absatz 7 auf Dritte zurückgreifen." ... 5 angefügt: „(5) Einer Person, die aufgrund der Abgabe einer Meldung nach § 43 Absatz 1 oder aufgrund der internen Meldung eines solchen Sachverhalts an den Verpflichteten entgegen dem ... geschützt werden oder b) ein Berufsgeheimnis gemäß § 43 Absatz 2 Satz 1 greift, 3. die Anhängigkeit eines Ermittlungsverfahrens, einer Untersuchung oder ... Weisung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nachkommt, 69. entgegen § 43 Absatz 1 eine Meldung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig abgibt, ...
Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1822
Artikel 20 GwGEG 2017 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
... der Informationen diese für die Beurteilung der Frage benötigt, ob ein Sachverhalt nach § 43 Absatz 1 des Geldwäschegesetzes der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zu melden oder eine Strafanzeige nach ... nach Maßgabe des § 8 des Geldwäschegesetzes aufzuzeichnen und aufzubewahren. § 43 Absatz 1 des Geldwäschegesetzes ist entsprechend anzuwenden." 5. § 55 wird wie folgt gefasst: ...
Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche
G. v. 09.03.2021 BGBl. I S. 327
Artikel 5 GwStrRVG Änderung weiterer Rechtsvorschriften
... unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte," gestrichen. (5) In § 43 Absatz 4 des Geldwäschegesetzes vom 23. Juni 2017 (BGBl. I S. 1822), das zuletzt durch Artikel 269 der Verordnung vom 19. Juni ...
Sanktionsdurchsetzungsgesetz I
G. v. 23.05.2022 BGBl. I S. 754
Artikel 2 SanktDG I Änderung des Geldwäschegesetzes
... Finanztransaktionsuntersuchungen ist befugt, unabhängig vom Vorliegen einer Meldung nach den §§ 43 und 44 Analysen durchzuführen, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ...
Sanktionsdurchsetzungsgesetz II
G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2606
Artikel 4 SanktDG II Änderung des Geldwäschegesetzes
... innerhalb einer angemessenen Frist aufgefordert hat und 2. in dem Fall, in dem er nach § 43 Absatz 1 zu einer Meldung verpflichtet ist, diese Meldung abgegeben hat und § 46 dem mit der ... den ihnen zur Verfügung stehenden Angaben und Erkenntnissen über Immobilien feststellen. § 43 Absatz 2 gilt entsprechend. (2) Die registerführende Stelle hat auf der Internetseite des ...
Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2083
Artikel 1 TraFinG Änderung des Geldwäschegesetzes
... Daten, deren Aufbereitung, Auswertung und Bereitstellung zu regeln." 35. In § 43 Absatz 2 Satz 2 wird nach dem Wort „nutzt" ein Komma eingefügt. 36. Dem § 44 ... gilt nicht, wenn Verpflichtete nach § 2 Absatz 1 Nummer 10 und 12 gemäß § 43 Absatz 2 nicht zur Meldung verpflichtet sind und daher von einer Meldung abgesehen haben." ... 37. § 48 Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Wer Sachverhalte nach § 43 meldet oder eine Strafanzeige nach § 158 der Strafprozessordnung erstattet, darf deshalb ...
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