§ 44 (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Digitalisierung der Energiewende
G. v. 29.08.2016 BGBl. I S. 2034
Artikel 13 MsbGEG Änderung der Gasnetzzugangsverordnung ... geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu den §§ 44 bis 48 wie folgt gefasst: „§§ 44 bis 48 (weggefallen)". ... wird die Angabe zu den §§ 44 bis 48 wie folgt gefasst: „§§ 44 bis 48 (weggefallen)". 2. § 43 wird wie folgt gefasst: ... nach den Bestimmungen des Messstellenbetriebsgesetzes." 3. Die §§ 44 bis 48 werden aufgehoben. 4. In § 50 Absatz 4 Satz 1 werden die Wörter ...
Zitate in aufgehobenen TitelnMesszugangsverordnung (MessZV)
Artikel 1 V. v. 17.10.2008 BGBl. I S. 2006; aufgehoben durch Artikel 12 G. v. 29.08.2016 BGBl. I S. 2034
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