Die
Gasnetzzugangsverordnung vom
3. September 2010 (BGBl. I S. 1261), die zuletzt durch Artikel
314 der Verordnung vom
31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu den §§ 44 bis 48 wie folgt gefasst:
„§§ 44 bis 48 (weggefallen)".
- 2.
- § 43 wird wie folgt gefasst:
„§ 43 Messung
Die Messung erfolgt nach den Bestimmungen des Messstellenbetriebsgesetzes."
- 3.
- Die §§ 44 bis 48 werden aufgehoben.
- 4.
- In § 50 Absatz 4 Satz 1 werden die Wörter „§ 21b Absatz 3a und 3b des Energiewirtschaftsgesetzes oder vergleichbaren Messeinrichtungen" durch die Wörter „Messstellenbetriebsgesetzes" ersetzt.
Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes
G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 626