§ 49a (aufgehoben)
Frühere Fassungen von § 49a GKG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und anderer Gesetze
G. v. 26.03.2007 BGBl. I S. 370; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 13.04.2007 BGBl. I S. 509
Artikel 3 WEGuaÄndG Änderung anderer Vorschriften (vom 18.04.2007) ... wird nach der Angabe zu § 49 folgende Angabe eingefügt: § 49a Wohnungseigentumssachen". 2. Nach § 49 wird folgender § 49a ... 49a Wohnungseigentumssachen". 2. Nach § 49 wird folgender § 49a eingefügt: § 49a Wohnungseigentumssachen (1) Der ... 2. Nach § 49 wird folgender § 49a eingefügt: § 49a Wohnungseigentumssachen (1) Der Streitwert ist auf 50 Prozent des Interesses der ...
Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG)
G. v. 16.10.2020 BGBl. I S. 2187
Artikel 9 WEMoG Änderung des Gerichtskostengesetzes ... 1. In der Inhaltsübersicht werden die Angaben zu den §§ 49 und 49a durch folgende Angabe ersetzt: „§ 49 Beschlussklagen nach dem ... sowie den Verkehrswert ihres Wohnungseigentums nicht übersteigen." 3. § 49a wird aufgehoben. 4. Der Anlage 1 (Kostenverzeichnis) wird ...
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