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Artikel 4 - Markenrechtsmodernisierungsgesetz (MaMoG)

Artikel 4 Bekanntmachungserlaubnis



Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz kann den Wortlaut des Markengesetzes und der Markenverordnung in der vom 14. Januar 2019 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.

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