Für die Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung im öffentlichen Personennahverkehr ist die
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße und zur Aufhebung der
Verordnungen (EWG) Nr. 1191/69 und
(EWG) Nr. 1107/70 des Rates (ABl. L 315 vom 3.12.2007, S. 1) maßgeblich. Zuständig sind die nach Landesrecht bestimmten Stellen.
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G. v. 14.12.2012 BGBl. I S. 2598
Artikel 4 PBefRÄndG Änderung des Regionalisierungsgesetzes ... 4 des Regionalisierungsgesetzes vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378, 2395), das zuletzt durch ... 2007 (BGBl. I S. 2871) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: „§ 4 Gemeinwirtschaftliche Verkehrsleistungen Für die Sicherstellung einer ...