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§ 4b - Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)

neugefasst durch B. v. 27.01.2015 BGBl. I S. 33; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 107
Geltung ab 01.01.2007; FNA: 85-5 Kindergeld und Erziehungsgeld
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§ 4b Partnerschaftsbonus



(1) Wenn beide Elternteile

1.
nicht weniger als 24 und nicht mehr als 32 Wochenstunden im Durchschnitt des Lebensmonats erwerbstätig sind und

2.
die Voraussetzungen des § 1 erfüllen,

hat jeder Elternteil für diesen Lebensmonat Anspruch auf einen zusätzlichen Monatsbetrag Elterngeld Plus (Partnerschaftsbonus).

(2) 1Die Eltern haben je Elternteil Anspruch auf höchstens vier Monatsbeträge Partnerschaftsbonus. 2Sie können den Partnerschaftsbonus nur beziehen, wenn sie ihn jeweils für mindestens zwei Lebensmonate in Anspruch nehmen.

(3) Die Eltern können den Partnerschaftsbonus nur gleichzeitig und in aufeinander folgenden Lebensmonaten beziehen.

(4) Treten während des Bezugs des Partnerschaftsbonus die Voraussetzungen für einen alleinigen Bezug nach § 4c Absatz 1 Nummer 1 bis 3 ein, so kann der Bezug durch einen Elternteil nach § 4c Absatz 2 fortgeführt werden.

(5) Das Erfordernis des Bezugs in aufeinander folgenden Lebensmonaten nach Absatz 3 und § 4 Absatz 1 Satz 4 gilt auch dann als erfüllt, wenn sich während des Bezugs oder nach dem Ende des Bezugs herausstellt, dass die Voraussetzungen für den Partnerschaftsbonus nicht in allen Lebensmonaten, für die der Partnerschaftsbonus beantragt wurde, vorliegen oder vorlagen.





 

Frühere Fassungen von § 4b BEEG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.09.2021Artikel 1 Zweites Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes
vom 15.02.2021 BGBl. I S. 239
aktuell vorher 21.07.2015 (07.09.2015)Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 1 BvF 2/13 - (zu den §§ 4a bis 4d des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes; hier: Betreuungsgeld)
vom 24.08.2015 BGBl. I S. 1565
aktuell vorher 01.08.2013Artikel 1 Betreuungsgeldgesetz
vom 15.02.2013 BGBl. I S. 254
aktuellvor 01.08.2013Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 4b BEEG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4b BEEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BEEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 BEEG Bezugsdauer, Anspruchsumfang (vom 01.04.2024)
... zuzüglich der höchstens vier zustehenden Monatsbeträge Partnerschaftsbonus nach § 4b . Ein Elternteil hat nur Anspruch auf Elterngeld, wenn er es mindestens für zwei ... zuzüglich der höchstens vier zustehenden Monatsbeträge Partnerschaftsbonus nach § 4b , b) kann Basiselterngeld abweichend von Absatz 1 Satz 3 bis zur Vollendung des 15. ... zuzüglich der höchstens vier zustehenden Monatsbeträge Partnerschaftsbonus nach § 4b , b) kann Basiselterngeld abweichend von Absatz 1 Satz 3 bis zur Vollendung des 16. ... zuzüglich der höchstens vier zustehenden Monatsbeträge Partnerschaftsbonus nach § 4b , b) kann Basiselterngeld abweichend von Absatz 1 Satz 3 bis zur Vollendung des 17. ... zuzüglich der höchstens vier zustehenden Monatsbeträge Partnerschaftsbonus nach § 4b , b) kann Basiselterngeld abweichend von Absatz 1 Satz 3 bis zur Vollendung des 18. ... zum Bezug von Basiselterngeld oder von Elterngeld Plus des anderen Elternteils beziehen. § 4b bleibt unberührt. Abweichend von Satz 1 können bei Mehrlingsgeburten und ...
§ 4d BEEG Weitere Berechtigte (vom 01.09.2021)
... §§ 4 bis 4c gelten in den Fällen des § 1 Absatz 3 und 4 entsprechend. Der Bezug von ...
§ 5 BEEG Zusammentreffen von Ansprüchen (vom 01.09.2021)
... Beanspruchen beide Elternteile zusammen mehr als die ihnen nach § 4 Absatz 3 und § 4b oder nach § 4 Absatz 3 und § 4b in Verbindung mit § 4d zustehenden ... zusammen mehr als die ihnen nach § 4 Absatz 3 und § 4b oder nach § 4 Absatz 3 und § 4b in Verbindung mit § 4d zustehenden Monatsbeträge, so besteht der Anspruch eines ...
§ 7 BEEG Antragstellung (vom 01.09.2021)
... wenn mit ihrem Anspruch die Höchstgrenzen nach § 4 Absatz 3 in Verbindung mit § 4b überschritten würden. Liegt der Behörde von der anderen ... von § 5 Absatz 2 nur die unter Berücksichtigung von § 4 Absatz 3 in Verbindung mit § 4b vom Gesamtanspruch verbleibenden Monatsbeträge ...
§ 8 BEEG Auskunftspflicht, Nebenbestimmungen (vom 01.09.2021)
... für die andere Person im Sinne des § 1 Absatz 8 Satz 2 und 2. im Falle des § 4b oder des § 4b in Verbindung mit § 4d Satz 1 für beide Personen, die den ... Person im Sinne des § 1 Absatz 8 Satz 2 und 2. im Falle des § 4b oder des § 4b in Verbindung mit § 4d Satz 1 für beide Personen, die den Partnerschaftsbonus beantragt ...
§ 13 BEEG Rechtsweg
... Über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten in Angelegenheiten der §§ 1 bis 12 entscheiden die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit. § 85 Abs. 2 Nr. 2 des ...
§ 22 BEEG Bundesstatistik (vom 01.09.2021)
...  5. Inanspruchnahme der als Partnerschaftsbonus gewährten Monatsbeträge nach § 4b Absatz 1 und der weiteren Monatsbeträge Elterngeld Plus nach § 4c Absatz 2, 6. ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 1 BvF 2/13 - (zu den §§ 4a bis 4d des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes; hier: Betreuungsgeld)
B. v. 24.08.2015 BGBl. I S. 1565
Entscheidung BVerfGE20150721
... 2015 - 1 BvF 2/13 - wird die Entscheidungsformel veröffentlicht: §§ 4a bis 4d Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz in der Fassung des Gesetzes zur Einführung ...

Gesetz zur Einführung des Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
G. v. 18.12.2014 BGBl. I S. 2325
Artikel 1 EGPlusG Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes
... 1. Juli 2015 geborenen oder mit dem Ziel der Adoption aufgenommenen Kinder sind die §§ 2 bis 22 in der bis zum 31. Dezember 2014 geltenden Fassung weiter anzuwenden. Satz 2 gilt nicht ...

Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 412
Artikel 1 HFinG 2024 Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes
... zum Bezug von Basiselterngeld oder von Elterngeld Plus des anderen Elternteils beziehen. § 4b bleibt unberührt. Abweichend von Satz 1 können bei Mehrlingsgeburten sowie bei ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes
G. v. 15.02.2021 BGBl. I S. 239
Artikel 1 2. BEEGÄndG Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes
... der Anrechnung freigestellt." 6. § 4 wird durch die folgenden §§ 4 bis 4d ersetzt: „§ 4 Bezugsdauer, Anspruchsumfang (1) ... zuzüglich der höchstens vier zustehenden Monatsbeträge Partnerschaftsbonus nach § 4b . Ein Elternteil hat nur Anspruch auf Elterngeld, wenn er es mindestens für zwei Lebensmonate ... zuzüglich der höchstens vier zustehenden Monatsbeträge Partnerschaftsbonus nach § 4b , b) kann Basiselterngeld abweichend von Absatz 1 Satz 3 bis zur Vollendung des 15. ... zuzüglich der höchstens vier zustehenden Monatsbeträge Partnerschaftsbonus nach § 4b , b) kann Basiselterngeld abweichend von Absatz 1 Satz 3 bis zur Vollendung des 16. ... zuzüglich der höchstens vier zustehenden Monatsbeträge Partnerschaftsbonus nach § 4b , b) kann Basiselterngeld abweichend von Absatz 1 Satz 3 bis zur Vollendung des 17. ... zuzüglich der höchstens vier zustehenden Monatsbeträge Partnerschaftsbonus nach § 4b , b) kann Basiselterngeld abweichend von Absatz 1 Satz 3 bis zur Vollendung des 18. ... die von der Anrechnung freigestellten Elterngeldbeträge nach § 3 Absatz 2. § 4b Partnerschaftsbonus (1) Wenn beide Elternteile 1. nicht weniger als 24 und ... Elterngeld Plus. § 4d Weitere Berechtigte Die §§ 4 bis 4c gelten in den Fällen des § 1 Absatz 3 und 4 entsprechend. Der Bezug von ... (2) Beanspruchen beide Elternteile zusammen mehr als die ihnen nach § 4 Absatz 3 und § 4b oder nach § 4 Absatz 3 und § 4b in Verbindung mit § 4d zustehenden ... zusammen mehr als die ihnen nach § 4 Absatz 3 und § 4b oder nach § 4 Absatz 3 und § 4b in Verbindung mit § 4d zustehenden Monatsbeträge, so besteht der Anspruch eines ... wenn mit ihrem Anspruch die Höchstgrenzen nach § 4 Absatz 3 in Verbindung mit § 4b überschritten würden. Liegt der Behörde von der anderen berechtigten ... von § 5 Absatz 2 nur die unter Berücksichtigung von § 4 Absatz 3 in Verbindung mit § 4b vom Gesamtanspruch verbleibenden Monatsbeträge erhalten." 12. § 8 wird ... 1 Nummer 2 werden die Wörter „§ 4 Absatz 4 Satz 3" durch die Angabe „ § 4b " und die Wörter „§ 4 Absatz 4 Satz 3 in Verbindung mit § 4 Absatz 7 Satz ... 4 Absatz 4 Satz 3 in Verbindung mit § 4 Absatz 7 Satz 1" durch die Wörter „ § 4b in Verbindung mit § 4d Satz 1" ersetzt. c) Absatz 2 Satz 2 wird wie folgt ... In Nummer 5 werden die Wörter „§ 4 Absatz 4 Satz 3" durch die Angabe „ § 4b Absatz 1" und die Wörter „§ 4 Absatz 6 Satz 2" durch die Angabe ...

Zweites Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024
G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 107
Artikel 7 2. HFinG 2024 Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes
... zum Bezug von Basiselterngeld oder von Elterngeld Plus des anderen Elternteils beziehen. § 4b bleibt unberührt. Abweichend von Satz 1 können bei Mehrlingsgeburten und ...