§ 50b
1Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates im Ausland erworbene Prüfungszeugnisse den entsprechenden Zeugnissen über das Bestehen einer deutschen Meisterprüfung in zulassungspflichtigen Handwerken gleichstellen, wenn an den Bildungsgang und in den Prüfungen gleichwertige Anforderungen gestellt werden.
2Die Vorschriften des
Bundesvertriebenengesetzes bleiben unberührt.
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interne Verweise§ 9 HwO (vom 16.11.2022) ... § 1 Abs. 1 nicht anzuwenden. (2) In den Fällen des § 7 Abs. 2a und des § 50b findet § 1 Abs. 1 keine Anwendung, wenn der selbständige Betrieb im Inland keine ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß ZitiergebotStammnormen
Verordnung zur Gleichstellung französischer Meisterprüfungszeugnisse mit Meisterprüfungszeugnissen im HandwerkV. v. 22.12.1997 BGBl. I S. 3324
Verordnung zur Gleichstellung österreichischer Meisterprüfungszeugnisse mit Meisterprüfungszeugnissen im HandwerkV. v. 31.01.1997 BGBl. I S. 142
Zitat in folgenden NormenBildungsreformgesetz (BerBiRefG)
G. v. 23.03.2005 BGBl. I S. 931
Zitate in ÄnderungsvorschriftenFünftes Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften
G. v. 09.06.2021 BGBl. I S. 1654
Artikel 1 5. HwOuaHwRÄndG Änderung der Handwerksordnung ... der Sachverständigen". 2. In § 7 Absatz 3 wird die Angabe „ § 50b " durch die Angabe „§ 50c" ersetzt. 3. In § 9 Absatz 2 wird ... 3. In § 9 Absatz 2 wird die Angabe „§ 50a" durch die Angabe „ § 50b " ersetzt. 4. In § 16 Absatz 2 werden nach dem Wort „liegt" die ... 3 die Handwerksinnung" ersetzt. 8. In § 40a Satz 2 wird die Angabe „ § 50b Absatz 4" durch die Angabe „§ 50c Absatz 4" ersetzt. 9. § 46 ... und das Prüfungsverfahren regeln." 15. Die bisherigen §§ 50a und 50b werden die §§ 50b und 50c. 16. § 51a wird wie folgt geändert: ... regeln." 15. Die bisherigen §§ 50a und 50b werden die §§ 50b und 50c. 16. § 51a wird wie folgt geändert: a) Absatz 4 wird wie ... 20. Der bisherige § 51e wird § 51g und in dessen Satz 2 wird die Angabe „ § 50b " durch die Angabe „§ 50c" ersetzt. 21. In § 52 Absatz 1 Satz ...
Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze
G. v. 09.11.2022 BGBl. I S. 2009
Artikel 2 GewOuaÄndG Änderung der Handwerksordnung ... 42i, 42j, 42o, 42u Absatz 2 Satz 2, § 45 Absatz 1, § 50a Absatz 1 Satz 1, Absatz 3, § 50b Satz 1 , § 51a Absatz 2, § 51d Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3, § 51e Satz 1, § 85 Absatz ...
Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen
G. v. 06.12.2011 BGBl. I S. 2515
Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Artikel 146 9. ZustAnpV Handwerksordnung ... Abs. 1, §§ 42d, 42e, 42j, 42p Abs. 2 Satz 2, § 45 Abs. 1, § 50 Abs. 2, § 50a Satz 1, § 51a Abs. 2 und 7 und § 51c Satz 1 der Handwerksordnung in der Fassung der ...
Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
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