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§ 5 - Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMELWidVertrAnO)

A. v. 16.05.2017 BGBl. I S. 1294 (Nr. 31)
Geltung ab 01.06.2017; FNA: 2030-14-217 Beamte

§ 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 5 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Juni 2017 BELVZustÜAnO ZustAnOBMELV BADVZustAnO

(1) Diese Anordnung tritt am 1. Juni 2017 in Kraft.

(2) Gleichzeitig treten die folgenden Anordnungen außer Kraft:

1.
die Allgemeine Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 8. April 2009 (BGBl. I S. 814),

2.
die Allgemeine Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 3. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3883),

3.
die Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 29. Juli 2013 (BGBl. I S. 2854).

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Zitierungen von § 5 BMELWidVertrAnO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 BMELWidVertrAnO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BMELWidVertrAnO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 BMELWidVertrAnO Übergangsregelung
... Widersprüche und Klagen, die vor dem 1. Juni 2017 erhoben worden sind, sind die in § 5 Absatz 2 genannten Anordnungen weiter ...