§ 5 Maschinell erstellter Ablehnungsbescheid
1Lehnt das Bundesamt für Justiz eine Eintragung mit einem vollständig maschinell erstellten Bescheid ab, so können die Unterschrift und die Namenswiedergabe fehlen. 2In diesem Fall kann das Dokument den Hinweis enthalten, dass Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen können und es maschinell erstellt worden ist.
Frühere Fassungen von § 5 VKRegV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung der Musterfeststellungsklagenregister-Verordnung
V. v. 14.07.2021 BGBl. I S. 2923
Artikel 1 MFKRegVÄndV Änderung der Musterfeststellungsklagenregister-Verordnung ... der Rücknahme im Klageregister" ersetzt. 3. Nach § 4 wird folgender § 5 eingefügt: „§ 5 Maschinell erstellter Ablehnungsbescheid ... ersetzt. 3. Nach § 4 wird folgender § 5 eingefügt: „ § 5 Maschinell erstellter Ablehnungsbescheid Lehnt das Bundesamt für Justiz eine ... fehlen können und es maschinell erstellt worden ist." 4. Der bisherige § 5 wird § 6 und wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 werden die ...
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