Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.04.2020 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung oder >>> direkten Nachfolgeregelung

§ 5 - Dritte Pflegearbeitsbedingungenverordnung (3. PflegeArbbV)

V. v. 01.08.2017 BAnz AT 11.08.2017 V1
Geltung ab 01.11.2017 bis 30.04.2020; FNA: 810-1-68-3 Arbeitsförderung

§ 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 5 ändert mWv. 1. Mai 2020 3. PflegeArbbV

Diese Verordnung tritt am 1. November 2017 in Kraft und am 30. April 2020 außer Kraft.



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