§ 5 - Zensusvorbereitungsgesetz 2022 (ZensVorbG 2022)

G. v. 03.03.2017 BGBl. I S. 388 (Nr. 11); zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 03.12.2020 BGBl. I S. 2675
Geltung ab 10.03.2017; FNA: 29-41 Statistik
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§ 5 Bestand an Steuerungs- und Klassifizierungsmerkmalen


§ 5 wird in 6 Vorschriften zitiert

Im Datenbestand Steuerungs- und Klassifizierungsmerkmale werden für jede Anschrift Angaben zu folgenden Merkmalen gespeichert:

1.
Stichprobenkennzeichen,

2.
Kennzeichnung der Erhebungsstelle,

3.
Sonderbereichskennzeichen,

4.
gebäude- und wohnungsbezogene Angaben,

5.
Personenzahl Hauptwohnung,

6.
Personenzahl Nebenwohnung,

7.
Anzahl der Wohnungen,

8.
Anzahl der bewohnten Wohnungen.

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Zitierungen von § 5 ZensVorbG 2022

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 ZensVorbG 2022 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZensVorbG 2022 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 ZensVorbG 2022 Aufbau eines anschriftenbezogenen Steuerungsregisters
... nach § 4, 2. dem Bestand an Steuerungs- und Klassifizierungsmerkmalen nach § 5 , 3. dem Bestand an Angaben zur Ermittlung der Auskunftspflichtigen für die ...
§ 6 ZensVorbG 2022 Bestand an Angaben zur Ermittlung der Auskunftspflichtigen für die Erhebung an Anschriften mit Sonderbereichen
... werden für diejenigen Anschriften des Anschriftenbestands nach § 4, die nach § 5 Nummer 3 als Sonderbereiche gekennzeichnet sind, Angaben zu folgenden Merkmalen gespeichert: 1. ...
§ 11 ZensVorbG 2022 Erhebung des Bestandes an Angaben zur Ermittlung der Auskunftspflichtigen an Anschriften mit Sonderbereichen
... pflegen die statistischen Ämter der Länder in das Steuerungsregister nach den §§ 5 und 6 Angaben zu folgenden Merkmalen ein: 1. Art und Name der Einrichtung sowie Anzahl ... durch die statistischen Ämter der Länder in dem Bestand des Steuerungsregisters nach § 5 zu ...
§ 12 ZensVorbG 2022 Ermittlung der Auskunftspflichtigen für die Gebäude- und Wohnungszählung (vom 10.12.2020)
... die statistischen Ämter der Länder zu den Anschriften des Steuerungsregisters nach den §§ 5 und 7 die Angaben zu folgenden Merkmalen ein: 1. Bezeichnung oder Familienname und ...
§ 15 ZensVorbG 2022 Weitere Verwendung von Angaben aus dem Steuerungsregister
... sowie 2. die Angaben aus dem Bestand an Steuerungs- und Klassifizierungsmerkmalen nach § 5 mit Ausnahme der zu § 12 Absatz 1 Nummer 3 übermittelten Angaben.  ...
§ 16 ZensVorbG 2022 Löschung
... nach § 4 sowie der Datenbestand Steuerungs- und Klassifizierungsmerkmale nach § 5 sollen sechs Jahre nach dem Zensusstichtag gelöscht werden. Die weitere Verwendung ...


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