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§ 4 - Zensusvorbereitungsgesetz 2022 (ZensVorbG 2022)

G. v. 03.03.2017 BGBl. I S. 388 (Nr. 11); zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 03.12.2020 BGBl. I S. 2675
Geltung ab 10.03.2017; FNA: 29-41 Statistik
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§ 4 Anschriftenbestand



Im Anschriftenbestand werden zu jeder Anschrift Angaben zu folgenden Merkmalen gespeichert:

1.
Postleitzahl,

2.
Gemeindename und -schlüsselnummer,

3.
Name und Schlüsselnummer des Orts- oder Gemeindeteils und des Bezirks,

4.
Straßenname und -schlüsselnummer,

5.
Hausnummer,

6.
geografische Koordinaten einschließlich Qualitätskennzeichen,

7.
Zuordnung der Anschrift zu kleinräumigen Gliederungen,

8.
Wohnraumeigenschaft und

9.
Gemeindegrößenklasse.



 

Zitierungen von § 4 ZensVorbG 2022

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 ZensVorbG 2022 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZensVorbG 2022 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 ZensVorbG 2022 Aufbau eines anschriftenbezogenen Steuerungsregisters
...  (2) Das Steuerungsregister besteht aus 1. dem Anschriftenbestand nach § 4 , 2. dem Bestand an Steuerungs- und Klassifizierungsmerkmalen nach § 5,  ...
§ 6 ZensVorbG 2022 Bestand an Angaben zur Ermittlung der Auskunftspflichtigen für die Erhebung an Anschriften mit Sonderbereichen
... mit Sonderbereichen werden für diejenigen Anschriften des Anschriftenbestands nach § 4 , die nach § 5 Nummer 3 als Sonderbereiche gekennzeichnet sind, Angaben zu folgenden Merkmalen ...
§ 7 ZensVorbG 2022 Bestand an Angaben zu den Auskunftspflichtigen für die Gebäude- und Wohnungszählung
... und Wohnungszählung dürfen für die Wohnanschriften des Anschriftenbestands nach § 4 Angaben zu folgenden Merkmalen des Eigentümers, des Erbbauberechtigten, des Verwalters oder ...
§ 15 ZensVorbG 2022 Weitere Verwendung von Angaben aus dem Steuerungsregister
... bereitgestellt: 1. die Angaben aus dem Anschriftenbestand nach § 4 mit Ausnahme der Angaben zu den Nummern 4 bis 6 sowie 2. die Angaben aus dem Bestand an ... Zuständigkeitsbereich hinaus zu gewähren. (2) Der Anschriftenbestand nach § 4 darf verwendet werden, um das dauerhafte Anschriftenregister nach § 13 Absatz 2 des ...
§ 16 ZensVorbG 2022 Löschung
... Der Anschriftenbestand nach § 4 sowie der Datenbestand Steuerungs- und Klassifizierungsmerkmale nach § 5 sollen sechs Jahre ...