§ 61 Berichterstattung an die Europäische Kommission
(2)
1Die Länder übermitteln dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit nach dessen Vorgaben Informationen über die Umsetzung der
Richtlinie 2012/18/EU sowie über die unter diese Richtlinie fallenden Betriebsbereiche.
2Art und Form der von den Ländern zu übermittelnden Informationen sowie der Zeitpunkt ihrer Übermittlung richten sich nach den Anforderungen, die auf der Grundlage von Artikel 21 Absatz 5 der
Richtlinie 2012/18/EU festgelegt werden.
3Absatz 1 Satz 2 und 4 gilt entsprechend.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise§ 31 BImSchG Auskunftspflichten des Betreibers (vom 15.12.2020) ... 2 der Richtlinie 2010/75/EU vorgeschrieben ist und die zur Erfüllung der Berichtspflicht nach § 61 Absatz 1 erforderlich sind, soweit solche Daten nicht bereits auf Grund anderer Vorschriften bei der ... 5 der Richtlinie 2012/18/EU vorgeschrieben ist und die zur Erfüllung der Berichtspflicht nach § 61 Absatz 2 erforderlich sind, soweit solche Daten nicht bereits auf Grund anderer Vorschriften bei der ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenElfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates
G. v. 30.11.2016 BGBl. I S. 2749
Artikel 1 BImSchGuaÄndG Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ... § 31 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 wird die Angabe „§ 61 " durch die Angabe „§ 61 Absatz 1" ersetzt. b) Nach Absatz 2 wird ... a) In Absatz 2 wird die Angabe „§ 61" durch die Angabe „§ 61 Absatz 1" ersetzt. b) Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 2a eingefügt: ... 2012/18/EU vorgeschrieben ist und die zur Erfüllung der Berichtspflicht nach § 61 Absatz 2 erforderlich sind, soweit solche Daten nicht bereits auf Grund anderer Vorschriften bei ... „Artikels 3 Nummer 13 der Richtlinie 2012/18/EU" ersetzt. 16. § 61 wird wie folgt geändert: a) Der Wortlaut wird Absatz 1. b) In Absatz ...
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen
G. v. 08.04.2013 BGBl. I S. 734, 3753
Artikel 1 IndEmissRLUG Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (vom 02.05.2013) ... e) Nach der Angabe zu § 60 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 61 Berichterstattung an die Europäische Kommission". 2. § 3 wird wie folgt ... 2010/75/EU vorgeschrieben ist und die zur Erfüllung der Berichtspflicht nach § 61 erforderlich sind, soweit solche Daten nicht bereits auf Grund anderer Vorschriften bei der ... der behördlichen Überwachung." 23. Nach § 60 wird folgender § 61 eingefügt: „§ 61 Berichterstattung an die Europäische ... 23. Nach § 60 wird folgender § 61 eingefügt: „§ 61 Berichterstattung an die Europäische Kommission Die Länder übermitteln ...
Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/61_BImSchG.htm