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§ 64a - Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)
neugefasst durch B. v. 13.05.2011 BGBl. I S. 850, 2094; zuletzt geändert durch Artikel 1a G. v. 16.04.2026 BGBl. 2026 I Nr. 107
Geltung ab 01.01.2005; FNA: 860-2 Sozialgesetzbuch
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Geltung ab 01.01.2005; FNA: 860-2 Sozialgesetzbuch
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§ 64a Unterstützung durch die Bundesagentur bei der Bekämpfung von organisiertem Leistungsmissbrauch
(1) Die Bundesagentur unterstützt die gemeinsamen Einrichtungen bei der Bekämpfung des organisierten Leistungsmissbrauchs, insbesondere durch präventive, analytische und koordinierende Maßnahmen.
(2) 1Die Zuständigkeit der Träger der Grundsicherung und die Aufgabenwahrnehmung der gemeinsamen Einrichtungen bleiben unberührt. 2Ergeben sich bei der Wahrnehmung der Aufgabe nach Absatz 1 Anhaltspunkte für nicht rechtmäßig erbrachte Leistungen, sind die für diese Leistungen zuständigen Stellen zu unterrichten. 3Die Bundesagentur kann auf regionaler oder zentraler Ebene die zuständigen Stellen im Einvernehmen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Zusammenhang mit der Bekämpfung von organisiertem Leistungsmissbrauch unterstützen.
Text in der Fassung des Artikels 1 Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze G. v. 16. April 2026 BGBl. 2026 I Nr. 107 m.W.v. 1. Juli 2026
Frühere Fassungen von § 64a SGB II
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
| vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
|---|---|---|
| aktuell vorher | 01.07.2026 | Artikel 1 Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 16.04.2026 BGBl. 2026 I Nr. 107 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 64a SGB II
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 64a SGB II verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SGB II selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 16.04.2026 BGBl. 2026 I Nr. 107
Artikel 1 13. SGBIIuaÄndG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
... j) Nach der Angabe zu § 64 wird die folgende Angabe eingefügt: „ § 64a Unterstützung durch die Bundesagentur bei der Bekämpfung von organisiertem ... bleiben davon unberührt." 40a. Nach § 64 wird der folgende § 64a eingefügt: „§ 64a Unterstützung durch die Bundesagentur bei der ... 40a. Nach § 64 wird der folgende § 64a eingefügt: „ § 64a Unterstützung durch die Bundesagentur bei der Bekämpfung von organisiertem ...
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