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§ 6 - Bundestariftreuegesetz (BTTG)
Artikel 1 G. v. 27.04.2026 BGBl. 2026 I Nr. 119
Geltung ab 01.05.2026, abweichend siehe Artikel 10; FNA: 703-15 Kartellrecht
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Geltung ab 01.05.2026, abweichend siehe Artikel 10; FNA: 703-15 Kartellrecht
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§ 6 Clearingstelle; Verordnungsermächtigung
§ 6 wird in 1 Vorschrift zitiert
(1) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales errichtet eine Clearingstelle, die aus je drei Vertreterinnen beziehungsweise Vertretern der Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer nach § 12 des Tarifvertragsgesetzes besteht.
(2) Die Clearingstelle gibt auf Verlangen der zur Stellungnahme Berechtigten nach § 5 Absatz 4 Satz 2 eine Empfehlung darüber ab, ob und mit welchem Inhalt eine Rechtsverordnung nach § 5 erlassen werden soll.
(3) 1Ein Beschluss über eine Empfehlung der Clearingstelle kommt mit der Mehrheit der Stimmen ihrer Mitglieder zustande. 2Kommt ein mehrheitlicher Beschluss nicht zustande, kann die Clearingstelle mehrere Empfehlungen abgeben.
(4) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die näheren Einzelheiten, einschließlich der Errichtung der Clearingstelle, der Bestellung ihrer Mitglieder und der Beschlussfassung durch die Clearingstelle, zu regeln.
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Zitierungen von § 6 BTTG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 BTTG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BTTG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 5 BTTG Rechtsverordnung zur Festsetzung der verbindlichen Arbeitsbedingungen; Verordnungsermächtigung
... im Rahmen einer Gesamtabwägung die Stellungnahmen nach Absatz 4 und die Empfehlungen nach § 6 Absatz 2 zu berücksichtigen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bestimmt ... nach Berücksichtigung der Stellungnahmen nach Absatz 4 und der Empfehlungen nach § 6 Absatz 2 fest. § 7 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes ist ... Die zur Stellungnahme Berechtigten können die Empfehlung der Clearingstelle nach § 6 Absatz 2 verlangen. (5) Hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine ...
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