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Artikel 6 - Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKMoG k.a.Abk.)

Artikel 6 Änderung des Bundespolizeigesetzes


Artikel 6 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Dezember 2021 BPolG § 22a

(FNA 13-7-2)

§ 22a des Bundespolizeigesetzes vom 19. Oktober 1994 (BGBl. I S. 2978, 2979), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 30. März 2021 (BGBl. I S. 448, 1380) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 werden die Wörter „die nach den §§ 95 und 111 des Telekommunikationsgesetzes" durch die Wörter „Bestandsdaten gemäß § 3 Nummer 6 des Telekommunikationsgesetzes und über die nach § 172 des Telekommunikationsgesetzes" ersetzt und die Wörter „(§ 113 Absatz 1 Satz 1 des Telekommunikationsgesetzes)" durch die Wörter „(§ 174 Absatz 1 Satz 1 des Telekommunikationsgesetzes)" ersetzt.

2.
In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „§ 113 Absatz 1 Satz 2 des Telekommunikationsgesetzes" durch die Wörter „§ 174 Absatz 1 Satz 2 des Telekommunikationsgesetzes" ersetzt.

3.
In Absatz 2 sind nach Satz 3 folgende Sätze einzufügen:

„Bei Gefahr im Verzug kann die Anordnung durch die Präsidentin oder den Präsidenten des Bundespolizeipräsidiums oder ihre oder seine Vertretung getroffen werden. In diesem Fall ist die gerichtliche Entscheidung unverzüglich nachzuholen."

4.
In Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter „§ 113 Absatz 1 Satz 3, § 113c Absatz 1 Nummer 3 des Telekommunikationsgesetzes" durch die Wörter „§ 174 Absatz 1 Satz 3, § 177 Absatz 1 Nummer 3 des Telekommunikationsgesetzes" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 6 Telekommunikationsmodernisierungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 6 TKMoG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TKMoG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien
G. v. 23.06.2021 BGBl. I S. 1982
Artikel 8 TTDSGEG Änderung des Bundespolizeigesetzes
... 22a des Bundespolizeigesetzes vom 19. Oktober 1994 (BGBl. I S. 2978, 2979), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 23. Juni 2021 (BGBl. I S. 1858 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 ...