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§ 7 - Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV)

Artikel 1 V. v. 20.01.2017 BGBl. I S. 94, 2018 I S. 1389; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 13.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 43
Geltung ab 27.01.2017; FNA: 8053-6-37 Sonstige Vorschriften
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§ 7 Anzeigepflicht



(1) 1Wer Stoffe oder Gemische, für die in Anlage 2 Spalte 3 auf diese Vorschrift verwiesen wird, an den in § 5 Absatz 2 genannten Empfängerkreis abgibt oder für diesen bereitstellt, hat der zuständigen Behörde die erstmalige Abgabe oder Bereitstellung der Stoffe oder Gemische vor Aufnahme dieser Tätigkeit schriftlich anzuzeigen. 2Satz 1 gilt nicht für

1.
Inhaber einer Erlaubnis nach § 6,

2.
Apotheken.

(2) 1In der Anzeige ist mindestens eine Person zu benennen, die die Anforderungen nach § 6 Absatz 2 erfüllt. 2Jeder Wechsel dieser Person sowie die endgültige Aufgabe der Tätigkeit nach Absatz 1 Satz 1 ist der zuständigen Behörde unverzüglich schriftlich anzuzeigen.



 

Zitierungen von § 7 ChemVerbotsV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 ChemVerbotsV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ChemVerbotsV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 12 ChemVerbotsV Ordnungswidrigkeiten (vom 29.07.2017)
... 7 Buchstabe a des Chemikaliengesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 7 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 Satz 2 , auch in Verbindung mit § 14 Absatz 2, eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht ...
§ 14 ChemVerbotsV Übergangsvorschriften (vom 01.01.2019)
...  (2) Eine nach früheren Rechtsvorschriften abgegebene Anzeige, die einer Anzeige nach § 7 Absatz 1 entspricht, gilt nach Maßgabe des § 7 Absatz 2 Satz 2 fort. (3) Der Nachweis ... Anzeige, die einer Anzeige nach § 7 Absatz 1 entspricht, gilt nach Maßgabe des § 7 Absatz 2 Satz 2 fort. (3) Der Nachweis der Qualifikation nach § 11 Absatz 1 Nummer 1 gilt als ...
Anlage 2 ChemVerbotsV (zu §§ 5 bis 11) Anforderungen in Bezug auf die Abgabe (vom 16.02.2024)
... 3 4. Ausschluss des Versandweges nach § 10 1. Anzeigepflicht nach § 7 Absatz 1 Satz 1 2. Grundanforderungen zur Durch- führung der Abgabe nach § ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Neuregelung nationaler Vorschriften über das Inverkehrbringen und die Abgabe von Chemikalien
V. v. 20.01.2017 BGBl. I S. 94, 2018 I S. 1389
Artikel 2 ChemVerbotsNeuRV Änderung der Chemikalien-Verbotsverordnung
...  2. Die Anlage 2 wird wie folgt gefasst: „Anlage 2 (zu §§ 5 bis 11) Anforderungen in Bezug auf die Abgabe Spalte 1 ... 4. Ausschluss des Versandweges nach § 10 1. Anzeigepflicht nach § 7 Absatz 1 Satz 1 2. Grundanforderungen zur Durch- führung der Abgabe ...