§ 8 Eigenbetrieblich genutzte Grundstücke von untergeordnetem Wert
Eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile brauchen nicht als Betriebsvermögen behandelt zu werden, wenn ihr Wert nicht mehr als ein Fünftel des gemeinen Werts des gesamten Grundstücks und nicht mehr als 20.500 Euro beträgt.
interne Verweise§ 84 EStDV 2000 Anwendungsvorschriften (vom 01.01.2024) ... für das Wirtschaftsjahr anzuwenden, das vor dem 1. Januar 1999 endet. (1c) Die §§ 8 und 8a der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung 1986 in der Fassung der Bekanntmachung vom ...
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