1Diese Verordnung tritt am Tag nach der Bekanntgabe der Bescheinigungsstelle nach
§ 2 Absatz 1 in Kraft, frühestens am 1. Januar 2020.
2Der Tag des Inkrafttretens ist durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Bundesgesetzblatt gesondert bekannt zu geben. *)
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- Anm. d. Red.: Gemäß B. v. 19. August 2020 (BGBl. I S. 1954) trat die Verordnung am 1. August 2020 in Kraft.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
B. v. 19.08.2020 BGBl. I S. 1954
V. v. 26.04.2022 BGBl. I S. 850