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Anlage 11 - Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung (PflAPrV)

V. v. 02.10.2018 BGBl. I S. 1572 (Nr. 34); zuletzt geändert durch Artikel 4a G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
Geltung ab 01.01.2020, abweichend siehe § 62; FNA: 2124-25-1 Hebammen und Heilhilfsberufe
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Anlage 11 (zu § 46 Absatz 3) Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang *)



Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang (BGBl. 2018 I S. 1618)



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*)
Anm. d. Red.:

In der Bilddatei nicht konsolidierte Änderungen:

 
durch Artikel 4 Nummer 36b G. v. 12. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 359):

 
In Anlage 11 werden nach dem Wort „Unterschrift(en)" die Wörter „oder qualifizierte elektronische Signatur(en)" eingefügt.



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Frühere Fassungen von Anlage 11 PflAPrV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 16.12.2023Artikel 4 Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG)
vom 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 11 PflAPrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 11 PflAPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PflAPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 46 PflAPrV Inhalt und Durchführung des Anpassungslehrgangs nach § 41 Absatz 2 Satz 4 oder Absatz 3 Satz 2 des Pflegeberufegesetzes
... (3) Die Ableistung des Anpassungslehrgangs ist durch eine Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 11  ...
Anlage 11 PflAPrV (zu § 46 Absatz 3) Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang *) (vom 16.12.2023)
... durch Artikel 4 Nummer 36b G. v. 12. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 359): In Anlage 11 werden nach dem Wort „Unterschrift(en)" die Wörter „oder qualifizierte ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG)
G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
Artikel 4 PflStudStG Änderung der Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung
... „oder qualifizierte elektronische Signatur" eingefügt. 36b. In Anlage 11 werden nach dem Wort „Unterschrift(en)" die Wörter „oder qualifizierte ...