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Anlage 1 - Umsatzsteuergesetz (UStG)

neugefasst durch B. v. 21.02.2005 BGBl. I S. 386; zuletzt geändert durch Artikel 62 Abs. 7 G. v. 04.02.2026 BGBl. 2026 I Nr. 33
Geltung ab 01.01.1980; FNA: 611-10-14 Besitz- und Verkehrsteuern, Vermögensabgaben
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Anlage 1 (aufgehoben)






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Frühere Fassungen von Anlage 1 UStG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2026Artikel 26 Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024)
vom 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387
aktuell vorher 19.12.2006Artikel 7 Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007)
vom 13.12.2006 BGBl. I S. 2878
aktuellvor 19.12.2006früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 1 UStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 UStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in UStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007)
G. v. 13.12.2006 BGBl. I S. 2878
Artikel 7 JStG 2007 Änderung des Umsatzsteuergesetzes
... durch die Wörter „Verkehr mit Taxen" ersetzt. 13. Die Anlage 1 (zu § 4 Nr. 4a) wird wie folgt gefasst: „Anlage 1 (zu § 4 Nr. 4a) ... 13. Die Anlage 1 (zu § 4 Nr. 4a) wird wie folgt gefasst: „Anlage 1 (zu § 4 Nr. 4a) Liste der Gegenstände, die der Umsatzsteuerlagerregelung unterliegen ...

Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024)
G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 10.02.2026 BGBl. 2026 I Nr. 39
Artikel 26 JStG 2024 Weitere Änderung des Umsatzsteuergesetzes
... ist, wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu Anlage 1 (zu § 4 Nr. 4a) wie folgt gefasst: „Anlage 1 (weggefallen)".  ... wird die Angabe zu Anlage 1 (zu § 4 Nr. 4a) wie folgt gefasst: „ Anlage 1 (weggefallen) ". 2. § 4 wird wie folgt geändert: a) Nummer 4a wird ... Satz 6" durch die Wörter „§ 10 Absatz 1 Satz 5" ersetzt. 11. Anlage 1 (zu § 4 Nr. 4a) wird ...