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Anlage 2 - Standortauswahlgesetz (StandAG)

Artikel 1 G. v. 05.05.2017 BGBl. I S. 1074 (Nr. 26); zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 22.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 88
Geltung ab 16.05.2017, abweichend siehe Artikel 5; FNA: 751-23 Kernenergie
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Anlage 2 (zu § 24 Absatz 3) Kriterium zur Bewertung der Konfiguration der Gesteinskörper


Anlage 2 wird in 2 Vorschriften zitiert

Die barrierewirksamen Gesteine eines einschlusswirksamen Gebirgsbereichs müssen mindestens über eine Mächtigkeit verfügen, die den sicheren Einschluss der Radionuklide über einen Zeitraum von einer Million Jahren bewirkt. Das voraussichtliche Einschlussvermögen soll möglichst hoch und zuverlässig prognostizierbar sein. Es ist unter Berücksichtigung der Barrierewirkung der unversehrten Barriere mittels Modellrechnungen abzuleiten, sobald die hierfür erforderlichen geowissenschaftlichen Daten vorliegen, spätestens für den Standortvorschlag nach § 18 Absatz 3. Solange die für die rechnerische Ableitung notwendigen Daten noch nicht vorliegen, können die Lage, Ausdehnung und Mächtigkeit der barrierewirksamen Gesteinsformation, der Grad der Umschließung durch einen einschlusswirksamen Gebirgsbereich sowie für das Wirtsgestein Tonstein deren Isolation von wasserleitenden Schichten und hydraulischen Potenzialbringern entsprechend der unten stehenden Tabelle als Indikatoren herangezogen werden.

Bewertungsrelevante
Eigenschaft des Kriteriums
Bewertungsgröße beziehungsweise
Indikator des Kriteriums
Wertungsgruppe
günstigbedingt günstig weniger günstig
Barrierewirksamkeit Barrierenmächtigkeit [m] > 150 100 - 150 50 - 100
Grad der Umschließung des
Einlagerungsbereichs durch
einen einschlusswirksamen
Gebirgsbereich
vollständigunvollständig,
kleinere
Fehlstellen
in unkritischer
Position
unvollständig;
größere
Fehlstellen,
in kritischer
Position
Robustheit und
Sicherheitsreserven
Teufe der oberen Begrenzung
des erforderlichen einschluss-
wirksamen Gebirgsbereichs
[m unter Geländeoberfläche]
> 500 300 - 500  
Volumen des
einschlusswirksamen
Gebirgsbereichs
flächenhafte Ausdehnung
bei gegebener Mächtigkeit
(Vielfaches des
Mindestflächenbedarfs)
>> 2-fach etwa 2-fach << 2-fach
Indikator „Potenzial-
bringer" bei Tonstein
Anschluss von wasser-
leitenden Schichten in
unmittelbarer Nähe des
einschlusswirksamen
Gebirgsbereichs/
Wirtsgesteinkörpers an
ein hohes hydraulisches
Potenzial verursachendes
Gebiet
Vorhandensein von Gesteins-
schichten mit hydraulischen
Eigenschaften und hydraulischem
Potenzial, die die Induzierung
beziehungsweise Verstärkung der
Grundwasserbewegung im ein-
schlusswirksamen Gebirgsbereich
ermöglichen können.
keine Grund-
wasserleiter
als mögliche
Potenzialbringer
in unmittel-
barer Nach-
barschaft zum
Wirtsgestein/
einschluss-
wirksamen
Gebirgsbereich
vorhanden
 Grundwasser-
leiter in Nach-
barschaft zum
Wirtsgestein/
einschluss-
wirksamen
Gebirgsbereich
vorhanden




 

Zitierungen von Anlage 2 StandAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 StandAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StandAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 24 StandAG Geowissenschaftliche Abwägungskriterien
... Im Fall des § 23 Absatz 4 tritt an die Stelle des Abwägungskriteriums nach Anlage 2 die rechnerische Ableitung, welches Einschlussvermögen die technischen und geotechnischen ... und zur Prognostizierbarkeit beurteilt. Diese Kriterien werden in den Anlagen 1 bis 4 festgelegt. (4) Die Absicherung des Isolationsvermögens wird ...
 
Zitat in folgenden Normen

Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung (EndlSiUntV)
Artikel 2 V. v. 06.10.2020 BGBl. I S. 2094, 2103
§ 7 EndlSiUntV Analyse des Endlagersystems
... ist darzulegen, welche Relevanz die einzelnen Abwägungskriterien nach den Anlagen 1 bis 11 des Standortauswahlgesetzes für die Beurteilung des jeweiligen Endlagersystems haben. ...