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Anlage 3 - Standortauswahlgesetz (StandAG)

Artikel 1 G. v. 05.05.2017 BGBl. I S. 1074 (Nr. 26); zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 22.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 88
Geltung ab 16.05.2017, abweichend siehe Artikel 5; FNA: 751-23 Kernenergie
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Anlage 3 (zu § 24 Absatz 3) Kriterium zur Bewertung der räumlichen Charakterisierbarkeit


Anlage 3 wird in 2 Vorschriften zitiert

Die räumliche Charakterisierung der wesentlichen geologischen Barrieren, die direkt oder indirekt den sicheren Einschluss der radioaktiven Abfälle gewährleisten, insbesondere des vorgesehenen einschlusswirksamen Gebirgsbereichs oder des Einlagerungsbereichs, soll möglichst zuverlässig möglich sein. Bewertungsrelevante Eigenschaften hierfür sind die Ermittelbarkeit der relevanten Gesteinstypen und ihrer Eigenschaften sowie die Übertragbarkeit dieser Eigenschaften nach der unten stehenden Tabelle.

Bewertungsrelevante
Eigenschaft des Kriteriums
Bewertungsgröße beziehungsweise
Indikator des Kriteriums
Wertungsgruppe
günstigbedingt günstig ungünstig
Ermittelbarkeit der
Gesteinstypen und ihrer
charakteristischen Eigen-
schaften im vorgesehenen
Endlagerbereich, insbe-
sondere im vorgesehenen
einschlusswirksamen
Gebirgsbereich
Variationsbreite der Eigenschaften
der Gesteinstypen im Endlager-
bereich
geringdeutlich,
aber bekannt
beziehungs-
weise zuver-
lässig erhebbar
erheblich
und/oder nicht
zuverlässig
erhebbar
Räumliche Verteilung der
Gesteinstypen im Endlager-
bereich und ihrer Eigenschaften
gleichmäßigkontinuierliche,
bekannte
räumliche
Veränderungen
diskontinuier-
liche, nicht aus-
reichend genau
vorhersagbare
räumliche
Veränderungen
Ausmaß der tektonischen
Überprägung der geologischen
Einheit
weitgehend
ungestört
(Störungen
im Abstand
> 3 km
vom Rand
des einschluss-
wirksamen
Gebirgs-
bereichs),
flache Lagerung
wenig gestört
(weitständige
Störungen,
Abstand
100 m bis 3 km
vom Rand
des einschluss-
wirksamen
Gebirgs-
bereichs),
Flexuren
gestört
(engständig
zerblockt,
Abstand
< 100 m),
gefaltet
Übertragbarkeit der Eigen-
schaften im vorgesehenen
einschlusswirksamen
Gebirgsbereich
Gesteinsausbildung
(Gesteinsfazies)
Fazies regional
einheitlich
Fazies nach
bekanntem
Muster
wechselnd
Fazies nach
nicht
bekanntem
Muster
wechselnd


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Zitierungen von Anlage 3 StandAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 StandAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StandAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 24 StandAG Geowissenschaftliche Abwägungskriterien
... zu berücksichtigen. Soweit sich die Abwägungskriterien nach den Anlagen 1 und 3 bis 11 auf den einschlusswirksamen Gebirgsbereich beziehen, sind sie in diesem Fall auf den ... und zur Prognostizierbarkeit beurteilt. Diese Kriterien werden in den Anlagen 1 bis 4 festgelegt. (4) Die Absicherung des Isolationsvermögens wird ...
 
Zitat in folgenden Normen

Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung (EndlSiUntV)
Artikel 2 V. v. 06.10.2020 BGBl. I S. 2094, 2103
§ 7 EndlSiUntV Analyse des Endlagersystems
... ist darzulegen, welche Relevanz die einzelnen Abwägungskriterien nach den Anlagen 1 bis 11 des Standortauswahlgesetzes für die Beurteilung des jeweiligen Endlagersystems haben. ...