Anlage 8 - Anzeigenverordnung (AnzV)

V. v. 19.12.2006 BGBl. I S. 3245 (Nr. 63); zuletzt geändert durch Artikel 18 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Geltung ab 31.12.2006; FNA: 7610-2-33 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
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Anlage 8 (zu § 5 Abs. 1 Nr. 2, § 5e Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AnzV) PVGSI *)


Anlage 8 hat 2 frühere Fassungen und wird in 5 Vorschriften zitiert

Formblatt PVGSI, Seite 1 (BGBl. 2018 I S. 1737)


Formblatt PVGSI, Seite 2 (BGBl. 2018 I S. 1738)



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*)
Anm. d. Red.: Änderungen wurden hier in der Grafik nicht konsolidiert.


Text in der Fassung des Artikels 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Anzeigenverordnung V. v. 23. November 2022 BGBl. I S. 2070 m.W.v. 29. November 2022

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Frühere Fassungen von Anlage 8 AnzV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 29.11.2022Artikel 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Anzeigenverordnung
vom 23.11.2022 BGBl. I S. 2070
aktuell vorher 30.10.2018Artikel 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Anzeigenverordnung
vom 16.10.2018 BGBl. I S. 1725
aktuellvor 30.10.2018Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von Anlage 8 AnzV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 8 AnzV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AnzV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 AnzV Anzeigen nach § 24 Absatz 1 Nummer 1 und 15 des Kreditwesengesetzes (Bestellung von Personen) (vom 30.10.2018)
... ist, das Formular „Personelle Veränderungen bei den Geschäftsleitern" nach Anlage 8 zu verwenden. (2) Für Anzeigen nach § 24 Absatz 1 Nummer 15 des ...
§ 5e AnzV Anzeigen nach § 24 Absatz 1 Nummer 2 und 15a des Kreditwesengesetzes (Ausscheiden von Personen) (vom 30.10.2018)
... ist, das Formular „Personelle Veränderungen bei den Geschäftsleitern" nach Anlage 8 zu verwenden. In dem Formular sind jeweils die Gründe für das ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Dritte Verordnung zur Änderung der Anzeigenverordnung
V. v. 16.10.2018 BGBl. I S. 1725
Anhang 2 3. AnzVÄndV zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b
... Anlage 8 (zu § 5 Abs. 1 Nr. 2, § 5e Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AnzV) PVGSI  ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Anzeigenverordnung
V. v. 16.10.2018 BGBl. I S. 1725
Artikel 1 3. AnzVÄndV
... ist, das Formular „Personelle Veränderungen bei den Geschäftsleitern" nach Anlage 8 zu verwenden. (2) Für Anzeigen nach § 24 Absatz 1 Nummer 15 des ... ist, das Formular „Personelle Veränderungen bei den Geschäftsleitern" nach Anlage 8 zu verwenden. In dem Formular sind jeweils die Gründe für das Ausscheiden ... und 6 erhalten die aus dem Anhang 1 zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung. b) Die Anlagen 8 bis 12 werden angefügt und erhalten die aus dem Anhang 2 zu dieser Verordnung ersichtliche ...

Vierte Verordnung zur Änderung der Anzeigenverordnung
V. v. 23.11.2022 BGBl. I S. 2070
Artikel 1 4. AnzVÄndV
... „". 7. In den Anlagen 8 bis 12 wird jeweils unter den Abkürzungen „PVGSI", „PVVASI", ...


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