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Anlage - Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen (JAbschlWUV)

V. v. 14.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 152
Geltung ab 01.07.2023; FNA: 4141-15 Gliederung des Jahresabschlusses

Anlage (zu § 2 Absatz 1) Formblatt



Bilanz

Aktivseite

A.
Anlagevermögen

I.
Immaterielle Vermögensgegenstände

1.
selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte

2.
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten

3.
Geschäfts- oder Firmenwert

4.
geleistete Anzahlungen

II.
Sachanlagen

1.
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten

2.
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts- und anderen Bauten

3.
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten

4.
Grundstücke mit Erbbaurechten Dritter

5.
Bauten auf fremden Grundstücken

6.
technische Anlagen und Maschinen

7.
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

8.
Anlagen im Bau

9.
Bauvorbereitungskosten

10.
geleistete Anzahlungen

III.
Finanzanlagen

1.
Anteile an verbundenen Unternehmen

2.
Ausleihungen an verbundene Unternehmen

3.
Beteiligungen

4.
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

5.
Wertpapiere des Anlagevermögens

6.
sonstige Ausleihungen

B.
Umlaufvermögen

I.
Zum Verkauf bestimmte Grundstücke und andere Vorräte

1.
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten

2.
Bauvorbereitungskosten

3.
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit unfertigen Bauten

4.
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit fertigen Bauten

5.
unfertige Leistungen

6.
andere Vorräte

7.
geleistete Anzahlungen

II.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

1.
Forderungen aus Vermietung

2.
Forderungen aus Grundstücksverkäufen

3.
Forderungen aus Betreuungstätigkeit

4.
Forderungen aus anderen Lieferungen und Leistungen

5.
Forderungen gegen verbundene Unternehmen

6.
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

7.
sonstige Vermögensgegenstände

III.
Wertpapiere

1.
Anteile an verbundenen Unternehmen

2.
sonstige Wertpapiere

IV.
Flüssige Mittel und Bausparguthaben

1.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

2.
Bausparguthaben

C.
Rechnungsabgrenzungsposten

D.
Aktive latente Steuern

E.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

Passivseite

A.
Eigenkapital1

I.
Gezeichnetes Kapital

II.
Kapitalrücklage

III.
Gewinnrücklagen

1.
gesetzliche Rücklage

2.
Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen

3.
satzungsmäßige Rücklage

4.
Bauerneuerungsrücklage

5.
andere Gewinnrücklagen

IV.
Gewinnvortrag/Verlustvortrag

V.
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

B.
Rückstellungen

 
1.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

2.
Steuerrückstellungen

3.
Rückstellungen für Bauinstandhaltung

4.
sonstige Rückstellungen

C.
Verbindlichkeiten

 
1.
Anleihen

davon konvertibel

2.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

3.
Verbindlichkeiten gegenüber anderen Kreditgebern

4.
erhaltene Anzahlungen

5.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

a)
Verbindlichkeiten aus Vermietung

b)
Verbindlichkeiten aus Grundstücksverkäufen

c)
Verbindlichkeiten aus Betreuungstätigkeit

d)
Verbindlichkeiten aus anderen Lieferungen und Leistungen

6.
Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel

7.
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

8.
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

9.
sonstige Verbindlichkeiten

davon aus Steuern

davon im Rahmen der sozialen Sicherheit

D.
Rechnungsabgrenzungsposten

E.
Passive latente Steuern

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1
Personenhandelsgesellschaften im Sinne des § 264a Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs haben das Eigenkapital nach Maßgabe des § 264c Absatz 2 des Handelsgesetzbuchs auszuweisen. Eingetragene Genossenschaften haben das Eigenkapital nach Maßgabe des § 337 des Handelsgesetzbuchs auszuweisen.