Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG)

Artikel 1 G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2542 (Nr. 51); zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 08.12.2022 BGBl. I S. 2240
Geltung ab 01.03.2010; FNA: 791-9 Naturschutz
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Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege
§ 2 Verwirklichung der Ziele
§ 3 Zuständigkeiten, Aufgaben und Befugnisse, vertragliche Vereinbarungen, Zusammenarbeit der Behörden
§ 4 Funktionssicherung bei Flächen für öffentliche Zwecke
§ 5 Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft
§ 6 Beobachtung von Natur und Landschaft
§ 7 Begriffsbestimmungen
Kapitel 2 Landschaftsplanung
§ 8 Allgemeiner Grundsatz
§ 9 Aufgaben und Inhalte der Landschaftsplanung; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
§ 10 Landschaftsprogramme und Landschaftsrahmenpläne
§ 11 Landschaftspläne und Grünordnungspläne
§ 12 Zusammenwirken der Länder bei der Planung
Kapitel 3 Allgemeiner Schutz von Natur und Landschaft
§ 13 Allgemeiner Grundsatz
§ 14 Eingriffe in Natur und Landschaft
§ 15 Verursacherpflichten, Unzulässigkeit von Eingriffen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
§ 16 Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen
§ 17 Verfahren; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
§ 18 Verhältnis zum Baurecht
§ 19 Schäden an bestimmten Arten und natürlichen Lebensräumen
Kapitel 4 Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft
Abschnitt 1 Biotopverbund und Biotopvernetzung; geschützte Teile von Natur und Landschaft
§ 20 Allgemeine Grundsätze
§ 21 Biotopverbund, Biotopvernetzung
§ 22 Erklärung zum geschützten Teil von Natur und Landschaft
§ 23 Naturschutzgebiete
§ 24 Nationalparke, Nationale Naturmonumente
§ 25 Biosphärenreservate
§ 26 Landschaftsschutzgebiete
§ 27 Naturparke
§ 28 Naturdenkmäler
§ 29 Geschützte Landschaftsbestandteile
§ 30 Gesetzlich geschützte Biotope
§ 30a Ausbringung von Biozidprodukten
Abschnitt 2 Netz „Natura 2000"
§ 31 Aufbau und Schutz des Netzes „Natura 2000"
§ 32 Schutzgebiete
§ 33 Allgemeine Schutzvorschriften
§ 34 Verträglichkeit und Unzulässigkeit von Projekten; Ausnahmen
§ 35 Gentechnisch veränderte Organismen
§ 36 Pläne
Kapitel 5 Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten, ihrer Lebensstätten und Biotope
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 37 Aufgaben des Artenschutzes
§ 38 Allgemeine Vorschriften für den Arten-, Lebensstätten- und Biotopschutz
Abschnitt 2 Allgemeiner Artenschutz
§ 39 Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
§ 40 Ausbringen von Pflanzen und Tieren
§ 40a Maßnahmen gegen invasive Arten
§ 40b Nachweispflicht und Einziehung bei invasiven Arten
§ 40c Genehmigungen
§ 40d Aktionsplan zu Pfaden invasiver Arten
§ 40e Managementmaßnahmen
§ 40f Beteiligung der Öffentlichkeit
§ 41 Vogelschutz an Energiefreileitungen
§ 42 Zoos
§ 43 Tiergehege
Abschnitt 3 Besonderer Artenschutz
§ 44 Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten
§ 45 Ausnahmen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
§ 45a Umgang mit dem Wolf
§ 45b Betrieb von Windenergieanlagen an Land
§ 45c Repowering von Windenergieanlagen an Land
§ 45d Nationale Artenhilfsprogramme
§ 46 Nachweispflicht
§ 47 Einziehung und Beschlagnahme
Abschnitt 4 Zuständige Behörden, Verbringen von Tieren und Pflanzen
§ 48 Zuständige Behörden für den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels
§ 48a Zuständige Behörden in Bezug auf invasive Arten
§ 49 Mitwirkung der Zollbehörden
§ 50 Anmeldepflicht bei der Ein-, Durch- und Ausfuhr oder dem Verbringen aus Drittstaaten
§ 51 Inverwahrungnahme, Beschlagnahme und Einziehung durch die Zollbehörden
§ 51a Überwachung des Verbringens invasiver Arten in die Union
Abschnitt 5 Auskunfts- und Zutrittsrecht; Gebühren und Auslagen
§ 52 Auskunfts- und Zutrittsrecht
§ 53 (aufgehoben)
Abschnitt 6 Ermächtigungen
§ 54 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften
§ 55 Durchführung gemeinschaftsrechtlicher oder internationaler Vorschriften; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
Kapitel 6 Meeresnaturschutz
§ 56 Geltungs- und Anwendungsbereich
§ 56a Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen
§ 57 Geschützte Meeresgebiete im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
§ 58 Zuständige Behörden; Gebühren und Auslagen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
Kapitel 7 Erholung in Natur und Landschaft
§ 59 Betreten der freien Landschaft
§ 60 Haftung
§ 61 Freihaltung von Gewässern und Uferzonen
§ 62 Bereitstellen von Grundstücken
Kapitel 8 Mitwirkung von anerkannten Naturschutzvereinigungen
§ 63 Mitwirkungsrechte
§ 64 Rechtsbehelfe
Kapitel 9 Eigentumsbindung, Befreiungen
§ 65 Duldungspflicht
§ 66 Vorkaufsrecht
§ 67 Befreiungen
§ 68 Beschränkungen des Eigentums; Entschädigung und Ausgleich
Kapitel 10 Bußgeld- und Strafvorschriften
§ 69 Bußgeldvorschriften
§ 70 Verwaltungsbehörde
§ 71 Strafvorschriften
§ 71a Strafvorschriften
§ 72 Einziehung
§ 73 Befugnisse der Zollbehörden
Kapitel 11 Übergangs- und Überleitungsvorschrift
§ 74 Übergangs- und Überleitungsregelungen; Evaluierung
Anlage 1 (zu § 45b Absatz 1 bis 5)
Anlage 2 (zu § 45b Absatz 6 und 9, zu § 45d Absatz 2) Zumutbarkeit und Höhe der Zahlung in Artenhilfsprogramme


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