Artikel 6 - Gesetz zur Verbesserung des Austauschs von strafregisterrechtlichen Daten zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und zur Änderung registerrechtlicher Vorschriften (RegRAnpG k.a.Abk.)

Artikel 6 Inkrafttreten



Artikel 1 Nummer 12, 13 und 21, die Artikel 2, 3 Nummer 3 und Artikel 4 treten am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Im Übrigen tritt dieses Gesetz am 27. April 2012 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 21. Dezember 2011.



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