Artikel 5 - Verordnung zur Anpassung von Verordnungen nach dem BMELV-Vertrag von Lissabon-Anpassungsgesetz (BMELVAnpV k.a.Abk.)

V. v. 13.12.2011 BGBl. I S. 2720 (Nr. 67); Geltung ab 22.12.2011
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Artikel 5 Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung


Artikel 5 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 22. Dezember 2011 BedGgstV § 10, § 10a

(2125-40-46)

Die Bedarfsgegenständeverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 1997 (BGBl. 1998 I S. 5), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 7. Februar 2011 (BGBl. I S. 226) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 10 Absatz 2 Satz 2 werden im einleitenden Satzteil und in Nummer 1 jeweils die Wörter „Europäischen Gemeinschaft" durch die Wörter „Europäischen Union" ersetzt.

2.
In § 10a Absatz 1 Satz 1 werden jeweils die Wörter „Europäischen Gemeinschaft" durch die Wörter „Europäischen Union" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 5 Verordnung zur Anpassung von Verordnungen nach dem BMELV-Vertrag von Lissabon-Anpassungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 BMELVAnpV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BMELVAnpV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Verordnungen
V. v. 24.06.2013 BGBl. I S. 1682
Artikel 1 BedGgstVuaÄndV Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung
... Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 1997 (BGBl. 1998 I S. 5), die zuletzt durch Artikel 5 der Verordnung vom 13. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2720) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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