§ 4 - Visa-Warndateigesetz (VWDG)

Artikel 1 G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 3037 (Nr. 71); zuletzt geändert durch Artikel 173 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Geltung ab 01.06.2013; FNA: 26-14 Ausländerrecht
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§ 4 Übermittelnde Stellen


§ 4 hat 1 frühere Fassung und wird in 8 Vorschriften zitiert

Folgende Stellen sind zur Übermittlung der in § 3 bezeichneten Daten an das Bundesverwaltungsamt verpflichtet:

1.
die Auslandsvertretungen, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten, die Ausländerbehörden und die mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden, soweit sie als Visumbehörden tätig werden, in den Fällen des § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und 3 Buchstabe a und c,

2.
die Ausländerbehörden in den Fällen des § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b,

3.
die mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs betrauten Stellen in den Fällen des § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2,

4.
die Staatsanwaltschaften in den Fällen des § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1.


Text in der Fassung des Artikels 5 Gesetz über die Errichtung eines Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten und zur Änderung des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst, des Aufenthaltsgesetzes und zur Anpassung anderer Gesetze an die Errichtung des Bundesamts G. v. 12. Juni 2020 BGBl. I S. 1241 m.W.v. 24. Juni 2020

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Frühere Fassungen von § 4 VWDG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 24.06.2020Artikel 5 Gesetz über die Errichtung eines Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten und zur Änderung des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst, des Aufenthaltsgesetzes und zur Anpassung anderer Gesetze an die Errichtung des Bundesamts
vom 12.06.2020 BGBl. I S. 1241

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 4 VWDG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 VWDG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VWDG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 VWDG Verantwortung für die Übermittlung und die Datenrichtigkeit (vom 26.11.2019)
... Die in § 4 bezeichneten Stellen sind gegenüber dem Bundesverwaltungsamt für die Zulässigkeit ... nicht im Wege der Direkteingabe nach § 9 erfolgen kann. (2) Die in § 4 bezeichneten Stellen sind berechtigt und verpflichtet, die von ihnen übermittelten Daten auf ...
§ 11 VWDG Protokollierungspflicht bei Datenübermittlung
...  6. den Zweck des Zugriffs. (2) Im Fall der Übermittlung nach § 4 oder nach den §§ 6 bis 9 umfasst die Protokollierung auch 1. die ...
§ 12 VWDG Auskunft an die betroffene Person (vom 26.11.2019)
... Erfüllung der Aufgaben der Stelle gefährden würde, die die jeweiligen Daten nach § 4 übermittelt hat, 2. die Auskunft die öffentliche Sicherheit gefährden ... Entscheidung trifft das Bundesverwaltungsamt im Einvernehmen mit der Stelle, die die Daten nach § 4 übermittelt hat. (3) Die Ablehnung der Auskunftserteilung bedarf keiner ...
§ 15 VWDG Verordnungsermächtigung (vom 27.06.2020)
... und dem Verfahren zur Übermittlung von Daten an das Bundesverwaltungsamt durch die in den §§ 4 und 5 Absatz 4 bezeichneten öffentlichen Stellen, 3. zu den Voraussetzungen und ...
 
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Zitat in folgenden Normen

VWDG-Durchführungsverordnung (VWDG-DV)
V. v. 01.06.2013 BGBl. I S. 1414; zuletzt geändert durch Artikel 5 Abs. 5 G. v. 12.06.2020 BGBl. I S. 1241
§ 4 VWDG-DV Allgemeine Regelungen der Datenübermittlung an das Bundesverwaltungsamt
... Die Stellen, die nach § 4 des Visa-Warndateigesetzes verpflichtet sind, an das Bundesverwaltungsamt Daten zu ...
§ 5 VWDG-DV Verfahren der Datenübermittlung an das Bundesverwaltungsamt
... Erfolgt die Datenübermittlung nicht im Wege der Direkteingabe, übermitteln die in § 4 Nummer 1 bis 4 des Visa-Warndateigesetzes bezeichneten Stellen dem Bundesverwaltungsamt zusammen ... diese vorhanden ist. Ist die Visa-Warndateinummer nicht vorhanden, übermitteln die in § 4 Nummer 1 bis 3 des Visa-Warndateigesetzes bezeichneten Stellen 1. bei Personen die ...
§ 6 VWDG-DV Speicherung mit Einwilligung einer Person
... erfolgt auf Antrag der betroffenen Person und mit deren Einwilligung bei einer Stelle nach § 4 Nummer 1 und 2 des Visa-Warndateigesetzes. (2) Das Vorliegen der Voraussetzungen des ... Voraussetzungen des § 2 Absatz 2 des Visa-Warndateigesetzes wird von den Stellen nach § 4 Nummer 1 und 2 des Visa-Warndateigesetzes festgestellt. (3) Liegen die Voraussetzungen ...
Anlage VWDG-DV Daten, die in der Datei gespeichert werden, übermittelnde Stellen, Übermittlungsempfänger (vom 24.06.2020)
...  der Über- mittlung Übermittlung durch folgende Stellen ( § 4 VWDG ) Übermittlung an folgende Stellen (§§ 6 und 7 VWDG) ... der Über- mittlung Übermittlung durch folgende Stellen ( § 4 VWDG ) Übermittlung an folgende Stellen (§§ 6 und 7 VWDG) ... der Über- mittlung Übermittlung durch folgende Stellen ( § 4 VWDG ) Übermittlung an folgende Stellen (§§ 6 und 7 VWDG) ... der Über- mittlung Übermittlung durch folgende Stellen ( § 4 VWDG ) Übermittlung an folgende Stellen (§§ 6 und 7 VWDG) ... der Über- mittlung Übermittlung durch folgende Stellen ( § 4 VWDG ) Übermittlung an folgende Stellen (§§ 6 und 7 VWDG) ... der Über- mittlung Übermittlung durch folgende Stellen ( § 4 VWDG ) Übermittlung an folgende Stellen (§§ 6 und 7 VWDG) ... der Über- mittlung Übermittlung durch folgende Stellen ( § 4 VWDG ) Übermittlung an folgende Stellen (§§ 6 und 7 VWDG) ...


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