§ 3 Fahrzeuge
1Die nachfolgenden Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge dürfen am Straßenverkehr teilnehmen:
- 1.
- Sattelzugmaschine mit Sattelanhänger (Sattelkraftfahrzeug),
- 2.
- Sattelkraftfahrzeug mit Zentralachsanhänger,
- 3.
- Lastkraftwagen mit Untersetzachse und Sattelanhänger,
- 4.
- Sattelkraftfahrzeug mit einem weiteren Sattelanhänger,
- 5.
- Lastkraftwagen mit einem Anhänger.
2Im Fall des Satzes 1 Nummer 2 bis 5 gilt dies jedoch nur zum überwiegenden Transport von Ladung mit einem begrenzten Volumen-Masse-Verhältnis (Dichte) nach Maßgabe der Sätze 3, 4 und 5.
3Zulässig sind Punkt-zu-Punkt-Verkehre oder Transportumläufe.
4Zu Punkt-zu-Punkt-Verkehren zählt insbesondere auch eine Transportkette mit aufeinander folgenden Be- oder Entladepunkten.
5Zu Transportumläufen zählt insbesondere auch eine Leerfahrt mit anschließender Lastfahrt und abschließender Leerfahrt.
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interne Verweise§ 2 LKWÜberlStVAusnV Streckennetz (vom 30.11.2023) ... der folgenden Vorschriften zulässig. (2) Abweichend von Absatz 1 dürfen in § 3 Satz 1 Nummer 1 bezeichnete Sattelkraftfahrzeuge das gesamte Streckennetz aller Länder - ausgenommen das ...
§ 4 LKWÜberlStVAusnV Abmessungen (vom 02.10.2019) ... Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge nach § 3 Satz 1 Nummer 1, 2 und 4 dürfen abweichend von § 32 Absatz 4 Nummer 2 der ... von 13,38 m überschreiten. (2) Fahrzeugkombinationen mit Überlänge nach § 3 Satz 1 Nummer 2 bis 4 dürfen abweichend von § 32 Absatz 4 Nummer 3 der ... von 25,25 m überschreiten. (3) Fahrzeugkombinationen mit Überlänge nach § 3 Satz 1 Nummer 5 dürfen abweichend von § 32 Absatz 4 Nummer 3 der ...
§ 6 LKWÜberlStVAusnV Kombinierter Verkehr (vom 02.10.2019) ... von Satz 1 reicht es aus, wenn 1. bei Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen nach § 3 Satz 1 Nummer 1 der Sattelanhänger dauerhaft eine Ladeeinheit darstellt, die im kombinierten Verkehr ... Verkehr einsetzbar ist, oder 2. bei Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen nach § 3 Satz 1 Nummer 2 bis 5 mindestens ein Teil der Fahrzeugkombination dauerhaft eine Ladeeinheit darstellt, die im ...
§ 7 LKWÜberlStVAusnV Übereinstimmungsnachweis (vom 02.10.2019) ... Technischen Dienstes. Für Fahrzeugkombinationen mit Überlänge nach § 3 Satz 1 Nummer 1 gilt Satz 1 als erfüllt, wenn für jedes Einzelfahrzeug der Fahrzeugkombination ein ...
§ 9 LKWÜberlStVAusnV Überholen (vom 02.10.2019) ... ist das Überholen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge nach § 3 Satz 1 Nummer 2 bis 5 unzulässig. (2) Abweichend von Absatz 1 ist das Überholen von Fahrzeugen und ...
§ 12 LKWÜberlStVAusnV Anzeigepflicht (vom 31.12.2016) ... es beim Verkehr mit Fahrzeugen mit Überlänge im Sinne des § 3 Satz 1 Nummer 1 zu einem Unfall oder zu Schwierigkeiten bei der Befahrbarkeit von Strecken oder ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenNeunte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge
V. v. 19.09.2019 BAnz AT 01.10.2019 V1
Artikel 1 9. LKWÜberlStVAusnVÄndV ... Wort „Kamera-System" die Wörter „Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen nach § 3 Satz 1 Nummer 2 bis 5 :" vorangestellt sowie die Wörter „einem zugehörigen" durch die ... von Satz 1 reicht es aus, wenn 1. bei Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen nach § 3 Satz 1 Nummer 1 der Sattelanhänger dauerhaft eine Ladeeinheit darstellt, die im kombinierten Verkehr ... Verkehr einsetzbar ist, oder 2. bei Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen nach § 3 Satz 1 Nummer 2 bis 5 mindestens ein Teil der Fahrzeugkombination dauerhaft eine Ladeeinheit darstellt, die im ... benannten Technischen Dienstes. Für Fahrzeugkombinationen mit Überlänge nach § 3 Satz 1 Nummer 1 gilt Satz 1 als erfüllt, wenn für jedes Einzelfahrzeug der Fahrzeugkombination ein ... „Fahrzeugkombinationen mit Überlänge" die Wörter „nach § 3 Satz 1 Nummer 2 bis 5" eingefügt. 7. In § 11 Absatz 1 werden nach den Wörtern ... „Fahrzeugkombinationen mit Überlänge" die Wörter „nach § 3 Satz 1 Nummer 2 bis 5" eingefügt. 8. § 13 wird wie folgt geändert: a) ...
Siebte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge
V. v. 19.12.2016 BAnz AT 27.12.2016 V2
Artikel 1 7. LKWÜberlStVAusnVÄndV ... wird wie folgt geändert: 1. In § 2 Absatz 2 wird die Angabe „§ 3 Nummer 1" durch die Angabe „§ 3 Satz 1 Nummer 1" ersetzt. 2. Dem ... In § 2 Absatz 2 wird die Angabe „§ 3 Nummer 1" durch die Angabe „§ 3 Satz 1 Nummer 1" ersetzt. 2. Dem § 3 werden folgende Sätze ... 1" durch die Angabe „§ 3 Satz 1 Nummer 1" ersetzt. 2. Dem § 3 werden folgende Sätze angefügt: „Im Fall des Satzes 1 Nummer 2 bis 5 ... § 4 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird die Angabe „§ 3 Nummer 1, 2 und 4" durch die Angabe „§ 3 Satz 1 Nummer 1, 2 und 4" ... In Absatz 1 wird die Angabe „§ 3 Nummer 1, 2 und 4" durch die Angabe „§ 3 Satz 1 Nummer 1, 2 und 4" ersetzt. b) In Absatz 2 wird die Angabe „§ 3 ... 3 Satz 1 Nummer 1, 2 und 4" ersetzt. b) In Absatz 2 wird die Angabe „§ 3 Nummer 2 bis 4" durch die Angabe „§ 3 Satz 1 Nummer 2 bis 4" ersetzt. ... In Absatz 2 wird die Angabe „§ 3 Nummer 2 bis 4" durch die Angabe „§ 3 Satz 1 Nummer 2 bis 4" ersetzt. c) In Absatz 3 wird die Angabe „§ 3 ... 3 Satz 1 Nummer 2 bis 4" ersetzt. c) In Absatz 3 wird die Angabe „§ 3 Nummer 5" durch die Angabe „§ 3 Satz 1 Nummer 5" ersetzt. 4. In ... c) In Absatz 3 wird die Angabe „§ 3 Nummer 5" durch die Angabe „§ 3 Satz 1 Nummer 5" ersetzt. 4. In § 10 wird die Angabe „§ 3 Nummer 2 ... 3 Satz 1 Nummer 5" ersetzt. 4. In § 10 wird die Angabe „§ 3 Nummer 2 bis 5" durch die Angabe „§ 3 Satz 1 Nummer 2 bis 5" ersetzt. ... In § 10 wird die Angabe „§ 3 Nummer 2 bis 5" durch die Angabe „§ 3 Satz 1 Nummer 2 bis 5" ersetzt. 5. § 12 wird wie folgt gefasst: ... Kommt es beim Verkehr mit Fahrzeugen mit Überlänge im Sinne des § 3 Satz 1 Nummer 1 zu einem Unfall oder zu Schwierigkeiten bei der Befahrbarkeit von Strecken oder ... und Anwendungsbestimmungen (1) Mit Ablauf des 31. Dezember 2017 ist § 3 Satz 1 Nummer 2 nicht mehr anzuwenden. (2) Mit Ablauf des 31. Dezember 2023 sind nicht ... Dezember 2023 sind nicht mehr anzuwenden: 1. § 2 Absatz 2, 2. § 3 Satz 1 Nummer 1, 3. § ...
Zwölfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge
V. v. 22.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 318
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