Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (15. BaFinBefugVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 02.01.2012 BGBl. I S. 35 (Nr. 1); Geltung ab 03.01.2012
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Eingangsformel
Artikel 1
Artikel 2
Schlussformel

Eingangsformel



Auf Grund

-
des § 30i Absatz 5 Satz 2 in Verbindung mit Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes, der durch Artikel 1 Nummer 5 des Gesetzes vom 21. Juli 2010 (BGBl. I S. 945) eingefügt worden ist, unter Berücksichtigung des Artikels 20 des Gesetzes vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2481) sowie

-
des § 27 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit Satz 1 des Vermögensanlagengesetzes vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2481),

verordnet das Bundesministerium der Finanzen:

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Artikel 1


Artikel 1 wird in 4 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 3. Januar 2012 BaFinBefugV § 1

§ 1 der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 13. Dezember 2002 (BGBl. 2003 I S. 3), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 26. Juni 2011 (BGBl. I S. 1197) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Nummer 1 werden nach der Angabe „§ 30h Absatz 3 Satz 1 Nummer 1" ein Komma und die Angabe „des § 30i Absatz 5 Satz 1" eingefügt.

2.
In Nummer 6 wird das Wort „sowie" durch ein Komma ersetzt.

3.
Der Nummer 7 wird das Wort „sowie" angefügt.

4.
Nach Nummer 7 wird folgende Nummer 8 eingefügt:

„8.
Rechtsverordnungen nach Maßgabe des § 27 Absatz 2 Satz 1 des Vermögensanlagengesetzes".

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Artikel 2



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 2. Januar 2012.

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Schlussformel



Der Bundesminister der Finanzen

Schäuble



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