Eingangsformel - Verordnung zur Regelung der Sanitätsoffiziersvergütung (SanOffzVergVEV k.a.Abk.)

V. v. 27.04.2012 BGBl. I S. 1000 (Nr. 19); Geltung ab 01.01.2011
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Eingangsformel



Auf Grund des § 50b Absatz 1 des Bundesbesoldungsgesetzes, der durch Artikel 1 Nummer 12 des Gesetzes vom 15. März 2012 (BGBl. I S. 462) eingefügt worden ist, und auf Grund des § 50a Satz 1 des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Juni 2009 (BGBl. I S. 1434) verordnet das Bundesministerium des Innern im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Verteidigung und dem Bundesministerium der Finanzen:



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