Artikel 4a - Siebenundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (47. StVRÄndV k.a.Abk.)

Artikel 4a Aufhebung von Vorschriften


Artikel 4a ändert mWv. 1. Juni 2012 FZVuaÄndV Artikel 6

Artikel 6 der Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften und der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung vom 13. Januar 2012 (BGBl. I S. 103) wird aufgehoben.



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